Geldern Gelderner (21) wegen räuberischer Erpressung verurteilt

Geldern · Zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte Richter Christian Henckel vom Landgericht Kleve einen 21-Jährigen aus Geldern.

Die Kammer kam zwar zu dem Schluss, dass der Angeklagte nicht der Mann gewesen ist, der im Oktober 2014 ein Gelderner Ehepaar in seinem Haus mit einer Waffe bedroht und gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter Gegenstände im Wert von circa 2000 Euro erbeutet hatte. Trotzdem muss der Mann wegen schwerer räuberischer Erpressung ins Gefängnis, sollte Verteidiger Dr. Karl Haas für seinen Mandanten keine Revision gegen das Urteil einlegen.

Im Dezember 2014 hatte der Verurteilte einen Beamten der Deutschen Bahn am Fahrkartenschalter in Geldern mit einem Messer bedroht und zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert.

Bei fünf Jahren Haft liegt die Mindeststrafe für dieses Vergehen, wie Richter Henckel erläuterte. "Die Kammer ist aber zu der Erkenntnis gekommen, dass es sich hierbei um einen minderschweren Fall handelt", sagte Henckel. Die Tatsache, dass er sich selbst der Polizei gestellt, Reue gezeigt und sich bei dem Opfer entschuldigt habe, spreche für eine Milderung der Strafe.

Als schwierig empfand die Kammer die Frage nach der Strafmündigkeit. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann 20 Jahre alt, damit hätte er auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Die Kammer entschied sich dagegen.

Zur Urteilsfindung im Falle des Raubes im Hause eines Ehepaares in Veert erklärte der Richter: "Wir haben dreimal ein bisschen was, aber das reicht nicht zur Überführung als Täter aus." Dass er ein Handy besessen hatte, das aus der Beute stammt, ließe noch keine sicheren Schlüsse zu. Ebenso wenig sei aus der Beschreibung des Täters durch das Ehepaar hervorgegangen, dass es sich bei dem Angeklagten um den Täter handele. Statur und Größe könnten übereinstimmen, aber die Sprache des Täters nicht, so der Richter.

Nach den andern Tätern wird weiterhin gefahndet.

(vdsa)
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