Wachtendonk Gezerre um Behindertenausweis

Wachtendonk · Armin Rudolph ist zu 100 Prozent behindert. Das ist amtlich bestätigt. Um den Zusatz "aG" auf seinem Ausweis, der ihm das Parken auf Behindertenparkplätzen erlauben würde, kämpft der Wachtendonker jedoch bisher vergeblich.

 Armin Rudolph kämpft mit seinem Behindertenausweis. Die 100 gibt den Grad seiner Behinderung an. Das Merkzeichen "B" hätte der Wachtendonker gerne durch ein "aG" ersetzt.

Armin Rudolph kämpft mit seinem Behindertenausweis. Die 100 gibt den Grad seiner Behinderung an. Das Merkzeichen "B" hätte der Wachtendonker gerne durch ein "aG" ersetzt.

Foto: gerhard seybert

Armin Rudolph fühlt sich ein wenig wie eine Flipperkugel, hin und her geschossen zwischen zwei Behörden. "Kleve drückt sich wieder einmal vor einer positiven Entscheidung und überlässt es Münster, mich abzuweisen", sagt der Wachtendonker. Seit mehr als einem Jahr bemüht er sich darum, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, der ihm das Benutzen von Behindertenparkplätzen erlaubt. Doch bisher verweigern ihm die Kreisverwaltung in der Schwanenstadt und die Bezirksregierung in der Westfalenmetropole den Zusatz "aG" - und das, obwohl Rudolph ein Behinderungsgrad von 100 Prozent attestiert wird.

Den ersten Kontakt mit der Klever Kreisverwaltung hatte Rudolph im März 2011 nach seinem Umzug aus Niedersachsen. Im April 2011 erhielt er den neuen Behindertenausweis, am 9. Mai 2012 wurde ihm ein Behindertengrad von 90 Prozent bescheinigt mit dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) auf dem Ausweis. Am 31. Mai 2016 beantragte Rudolph den Rollstuhlfahrer-Ausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung).

Wegen einer Arthrose im linken Knie und der verschlissenen rechten Hüfte benutzt Rudolph seit mehr als zehn Jahren einen Rollator. "Beides kann nicht operativ behoben werden, weil das Risiko wegen meiner Herzerkrankung zu groß ist", berichtet der 82-Jährige. Schon zweimal sei er wegen der Gehbehinderung gestürzt, was ihn einmal wochenlang bewegungsunfähig werden ließ. In seiner engen und verwinkelten Wohnung könne er den Rollator nicht benutzen, er müsse sich an Möbeln, Türrahmen und Türklinken festhalten. "Der aufrechte Gang ist einem gebeugten gewichen, und beim Abstützen auf dem Rollator verkrampft sich meine Oberarmmuskulatur derart, dass ich keine langen Strecken mehr zurücklegen kann. Ich bin deshalb auf eingangsnahe Parkmöglichkeiten angewiesen."

Im Juli 2016 wurde Rudolphs Antrag auf das "aG"-Merkzeichen abgelehnt, wogegen er Widerspruch einlegte. Ende September wurde er in Kleve von der Vertragsärztin untersucht. In November hieß es in einem Abhilfebescheid, Rudolph erfülle die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "B". Er dürfe eine Begleitperson in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen. Seine Akten gingen an die Bezirksregierung Münster. Unterdessen informierte ihn die Abteilung Schwerbehindertenausweise in der Klever Kreisverwaltung darüber, dass er den Rollstuhlfahrerausweis beim Straßenverkehrsamt beantragen müsse. Dieses schaltete wiederum die Abteilung Schwerbehindertenausweise ein, diese den Medizinischen Dienst. Rudolph steuerte Arztberichte und eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bei.

Seit dem Antrag von Ende Mai 2016 sind annähernd 40 Schriftstücke hin und her gegangen. Per Bescheid vom 3. Juli 2017 wurde dem Wachtendonker mitgeteilt, dass sein Grad der Behinderung rückwirkend zum 3. April 2017 100 Prozent betrage. Dieser Maximalwert ist auf seinem neuen Behindertenausweis vermerkt, der Zusatz "aG" jedoch nicht.

"Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob es nicht egal ist, auf welche Weise man 100-prozentig gehbehindert ist", kommentiert Rudolph ärgerlich die erneute Verweigerung des von ihm gewollten Zusatzes. Am 1. August legt er erneut Widerspruch ein. Die Klever Kreisverwaltung bestätigte den Eingang und leitete die Akten an die Bezirksregierung Münster weiter - zuständigkeitshalber. Rudolph: "Ich hoffe, dass die sich jetzt mal bewegen."

(RP)
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