Geldern Haftstrafen für Täter im Prozess um Cannabis-Plantagen

Geldern · Vor dem Landgericht Kleve fiel gestern das Urteil im Marihuana-Plantagen-Prozess. Sechs Angeklagte wurden schuldig gesprochen, in unterschiedlicher Tatbeteiligung in einer Vielzahl von Fällen teilweise bandenmäßig mit Rauschgift gehandelt zu haben. Sie wurden zu teils mehrjährigen, zum Teil zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafen verurteilt.

Vor der Schließung der Beweisaufnahme wurden am Morgen zunächst noch Sachverständigengutachten verlesen, welche das Untersuchungsergebnis der beschlagnahmten Cannabis-Pflanzen beinhalteten. Es habe sich dabei um "konsumfähiges und zur Berauschung verwendbares Marihuana" gehandelt, hieß es darin. Außerdem sei anhand des vorgefundenen Anbaus eine Jahresertragsmenge von 50 Kilogramm denkbar. Angeklagt war zu Beginn sogar sehr viel mehr, nämlich mehr als 1,3 Tonnen Marihuana in 13 Jahren. Der Staatsanwalt korrigierte jedoch später auf etwa 650 Kilogramm.

Weiterhin verlas der Richter den Bericht der zuständigen Kreispolizeibehörde, welche darin eine "professionell betriebene Plantage" beschrieb. Der Staatsanwalt schlug daher in seinem Plädoyer ein recht hohes Strafmaß vor. Er verglich die Taten der Angeklagten mit einem gut florierendem Unternehmen und ging insbesondere auf das starke Wachstum von Plantage zu Plantage ein. Er forderte daher Freiheitsstrafen in Höhe von drei bis zehn Jahren.

Die Verteidiger der sechs Beschuldigten fanden dieses Strafmaß zu hoch. Es gebe für eine hohe Strafe, wie sie der Staatsanwalt forderte, nur eine "schwache Grundlage", begründete der Verteidiger des 45-jährigen Straeleners, der als Kopf der Bande die Fäden gezogen haben soll. Bei ihm sei die Hemmschwelle durch seinen jahrelangen Marihuana-Konsum obendrein gering gewesen, es auch selbst anzubauen und damit Handel zu treiben. Außerdem handele es sich bei Marihuana um weiche Drogen, deren Konsum und Verkauf nicht in allen Ländern verboten seien. Darüber hinaus sei zwar das Equipment zum Anbau professionell gewesen, nicht aber der Mensch, der dahinter gesteckt habe.

Die weiteren Strafverteidiger schlossen sich dem an und forderten milde Urteile für ihre Mandanten. Die Rechtsanwälte der 32-jährigen Grefratherin sowie des 52-jährigen aus Geldern rieten jeweils zu Bewährungsstrafen. Die Verteidigerin des 60-jährigen Gelderners, der eine Tatbeteiligung abstritt, forderte einen Freispruch. Die beiden Richter sahen eine Tatbeteiligung jedoch als erwiesen an und verurteilten ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Ebenfalls eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren erhielt die 32-jährige Frau aus Grefrath, der zugute gehalten wurde, dass sie bei der Aufklärung geholfen hat.

Das Gleiche war auch bei dem 49-jährigen Straelener der Fall, der drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe bekam. Einen 45-jährigen aus Kerken verurteilte die Strafkammer zu vier Jahren Haft, ebenso wie den 52-jährigen Gelderner. Der Bandenkopf, ein 45-jähriger Straelener, bekam mit zehn Jahren die höchste Freiheitsstrafe.

Der Prozess hat auch in der Geschäftswelt für Aufsehen gesorgt, denn unter anderem war eine Cannabis-Plantage im Keller eines Fahrradgeschäfts betrieben worden. Jürgen van de Stay, Inhaber eines Fahrradgeschäftes in Straelen, legt Wert auf die Feststellung, dass sein Laden damit nichts zu tun hat.

(pets)
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