Straelen Heronger kämpft um Parkerleichterung

Straelen · Nach mehreren Operationen kann Hans-Jürgen Rose nur noch mühsam laufen. Die Behörden weigern sich bisher, ihm einen Parkausweis mit dem Zusatz "aG" zu genehmigen. Doch der 73-Jährige akzeptiert diese Ablehnung nicht.

 Hans-Jürgen Rose kämpft mit seiner Frau Marlies um den "aG"-Parkausweis. Der Papierstapel dokumentiert den bisherigen Schriftverkehr.

Hans-Jürgen Rose kämpft mit seiner Frau Marlies um den "aG"-Parkausweis. Der Papierstapel dokumentiert den bisherigen Schriftverkehr.

Foto: Gottfried Evers

Wenn Marlies Rose an das Verhalten der Behörden, vor allem des Kreises Kleve, denkt, fällt ihr nur ein Wort ein: "Irre." Und sie nimmt noch andere Begriffe in den Mund, die freilich nicht unbedingt zitierfähig sind. Die aber den Ärger der 73-Jährigen ausdrücken über die Art und Weise, wie mit ihrem Mann umgesprungen wird. Der bemüht sich, bisher erfolglos, darum, einen Ausweis zu bekommen, der ihm das Parken auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkplätzen erlaubt.

Dabei hatte Hans-Jürgen Rose gedacht, dass es sich bei der Genehmigung seines Antrags nur um eine Formsache handele. Das schloss er aus den Auskünften der Stadt Straelen im Jahr 2004. Damals war ihm nach einer Wirbelsäulenversteifung ein Schwerbehindertengrad von 50 Prozent attestiert worden, was allerdings noch nicht für den gewünschten Parkausweis mit Zusatz "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) reichte. "Es hieß, Parkerleichterung gebe es erst ab 70 Prozent", erinnert sich der Heronger. Als er 2016 nach zwei weiteren Operationen einen Grad der Behinderung von 80 Prozent erreichte, stellte Rose beim Kreis einen Antrag auf Parkerleichterung. In Kleve bestätigte man zwar die 80 Prozent, verweigerte jedoch den Parkausweis.

Was ab dem 31. Dezember folgte, war ein Hin und Her von Widersprüchen, Ablehnungen und erneuten Widersprüchen. Den neuen Antrag 2017 begründete der 73-Jährige, der nur dank eines Gehbocks oder Rollators vorwärts kommt, unter anderem damit, Hilfe beim Türöffnen zu benötigen, nicht freihändig gehen und stehen zu können, auch habe die Einschränkung zugenommen. Die Unterlagen vom Hausarzt, vom Orthopäden und dem Krankenhaus wurden dem Kreis zugeschickt.

Der antwortete zunächst damit, dass noch ein Antragsformular fehle, und teilte nach einem erneuten Antrag Mitte Mai mit, den Vorgang an die Bezirksregierung Münster abgegeben zu haben. Die wies den Widerspruch wenige Tage später zurück und stützte ihre Entscheidung auf die Aktenlage, die ein ausreichendes Bild des Gesundheitszustandes von Rose ergebe. Der Grad der Behinderung sei mit 80 Prozent richtig bewertet, doch gelte das Merkzeichen "aG" nur bei Menschen, die sich dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung bewegen können, etwa Querschnittsgelähmte oder Beinamputierte. Ein Rollator, so wie ihn der Heronger benutzen muss, reiche nicht aus.

Als Marlies Rose diese Mitteilung noch einmal vorliest, steigt ihr Blutdruck wieder und sie schüttelt den Kopf. Nicht beruhigen kann die Roses auch der orangefarbene Ausweis, den die Klever Kreisverwaltung am 6. Juni zusandte. "Das schieben die mir nur als Bonbon hin, damit ich vielleicht Ruhe gebe", mutmaßt der Mann. Auf einem Beiblatt ist aufgeführt, wo er mit seiner Ausnahmegenehmigung überall parken darf, zum Beispiel in Ladezonen oder bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot. "Doch das verkürzt die Entfernungen nicht", urteilt Marlies Rose. Denn dort, wo er das Parken benötigt, wo die "aG"-Plätze sind, darf ihr Mann eben nicht stehen: vor der Arztpraxis, an der Apotheke oder am Schwimmbad "Wasserstraelen", wo er Wassergymnastik macht.

Die Roses wollen weiter um den Parkplatz kämpfen. Zunächst durch einen Widerspruch beim Sozialgericht Duisburg. Eventuell schalten sie auch einen Rechtsanwalt ein.

(RP)
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