Issum Issumer Gänse werden umgesiedelt

Issum · Das Federvieh verdreckt mit seinem Kot den Kinderspielplatz zwischen dem Wohlfühlhaus und Rathaus. Außerdem ergeht ein Fütterungsverbot für die dortigen Enten. Bei Zuwiderhandlungen können Strafen verhängt werden.

 Das Ehepaar Beier fütterte gestern noch fröhlich mit ihrem Enkelkind die Enten am Issumer Rathaus. Ab sofort ist diese vermeintliche Tierliebe an dieser Stelle nicht mehr erlaubt.

Das Ehepaar Beier fütterte gestern noch fröhlich mit ihrem Enkelkind die Enten am Issumer Rathaus. Ab sofort ist diese vermeintliche Tierliebe an dieser Stelle nicht mehr erlaubt.

Foto: Gerhard Seybert

Es gibt fast nichts Schöneres für Eltern und Großeltern mit kleinen Kindern, als Tiere zu füttern. Wenn das dann auch noch in freier Wildbahn möglich ist, erfährt diese Freizeitgestaltung noch eine Steigerung, Doch, wie der Volksmund sagt, hat jede Medaille zwei Seiten. Denn das Federvieh, vor allem Gänse und Enten, hat sich im Bereich der Issumer und Nenneper Fleuth stark vermehrt und wird dort von Bürgern ausreichend mit Futter versorgt. Das hat jedoch die Nachteile, dass vor allem die Gänse mit Jungen sehr aggressiv auf Passanten reagieren und die Vögel mit ihrem Kot den benachbarten Spielplatz am Wohlfühlhaus in Richtung Vogt-von-Belle-Platz verschmutzen.

Spielplätze mit Kot verunreinigt

Wegen dieses Problems mussten bereits die Mitglieder des Issumer Jugend- und Sozialausschusses eine entsprechende Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Dem Schreiben ist unter anderem zu entnehmen, dass sich dort mittlerweile elf Gänse angesiedelt haben. Auch deshalb sei es zu massiven Beschwerden gekommen, weil vor allem diese großen Vögel den Spielplatz mit ihrem Kot verunreinigen. Daraufhin wurde Kontakt mit dem Nabu und dem Arbeitsmedizinischen Dienst sowie dem Kreisveterinäramt und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises aufgenommen. Es besteht einvernehmlich die Auffassung, dass gehandelt werden muss. Deshalb sollen nun die Gänse umgesiedelt werden. Außerdem ergeht ein Fütterungsverbot für die restlichen Vögel.

"Wir prüfen derzeit, ob die elf Gänse gemeinsam eine neue Bleibe bekommen oder an mehrere, neue Besitzer gehen", berichtet Issums Ordnungsamtsleiterin Susanne Hackstein. Die nicht flugfähigen Gänse würden mit Unterstützung des Kreisveterinäramtes in den nächsten Tagen eingefangen. Außerdem erging gestern noch ein dringender Aufruf der Verwaltung an die Bürger. Darin wird unter anderem festgestellt, dass viele Besucher derzeit Enten und Gänse im Bereich der Fleuthaue am Rathauspark aus vermeintlicher Tierliebe füttern, weil sie den Tieren Gutes tun wollen.

Übermäßige Fütterung birgt Gefahren

Doch übermäßige und nicht artgerechte Fütterung berge die Gefahr für Mangelernährung, hohe Anfälligkeit für Krankheiten und Parasiten. An einem Gewässer wie der Fleuth lebten normalerweise nur so viele Tiere, wie Futter für diese vorhanden sei. Durch zusätzliches Füttern würden weitere Tiere angelockt, und dieser natürliche Regelmechanismus gehe verloren, es komme zur Überpopulation. Das vermehrte Auftreten der Tiere könne zur verstärkten Übertragung von Tierkrankheiten führen. Die Tiere würden durch zusätzliches Füttern von ihrer artgerechten Nahrungssuche entwöhnt.

Ein großes Ärgernis, vor allem in der Umgebung des Spielplatzes am Rathaus, seien der Enten- und Gänsekot. Liegengebliebenes Brot ziehe Ratten an, die niemand gerne als "Untermieter" in Parks, und vor allem auch an Spielplätzen, toleriere. Die Verwaltung zieht deshalb folgende Bilanz: Füttern schadet somit nicht nur den Tieren selbst, sondern auch der Natur und den Menschen. Daher bittet die Verwaltung, auf das Füttern der Enten und Gänse zu verzichten und somit einen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt zu leisten.

"Wir werden in den nächsten Tagen intensiv mit den Bürgern vor Ort sprechen und um Verständnis werben. Ob dort noch entsprechende Schilder über das Fütterungsverbot aufgestellt werden - sie müssen auch zum Umfeld passen - wird noch überlegt", kündigt die Ordnungsamtsleiterin an. Sollte dies nicht fruchten, so werde geprüft, ob ein Fütterungsverbot in eine Verordnung aufgenommen wird. Es könnte dann bei einem Verstoß ein Verwarngeld in Höhe von etwa 20 Euro erhoben werden.

(RP)
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