Geldern "Kein Anspruch auf Kreuze im Gericht"

Geldern · Teilweise heftige Reaktionen hat die Entscheidung des Düsseldorfer Land- und Amtsgerichts hervorgerufen, die Kreuze aus den Gerichtssälen zu entfernen. Laut dem so genannten Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1995 sind die Behörden verpflichtet, die christlichen Symbole aus öffentlichen Räumen zu entfernen, wenn sich jemand, etwa ein Anhänger einer anderen Religion, daran stößt.

Politiker wie NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) kritisierten die Entscheidung, weil das Kreuz für die christlich-abendländischen Werte stehe, auf denen unser Gemeinwesen basiere. Ähnlich sieht es sein Parteikollege und Gelderner Bürgermeister Ulrich Janssen. "Unser Grundgesetz beginnt mit den Worten: ,Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat sich das Deutsche Volk dieses Grundgesetz gegeben.' Da diese Aussage vor allen Artikeln aufgeführt ist, ist sie unter anderem die Grundlage für die Religionsfreiheit in unserem Land", so Janssen. Die nun aufkeimende Diskussion lege offen, dass einige in der Gesellschaft aufkündigen wollten, was die Menschen einigen soll.

Mehr Gelassenheit

Im Gelderner Amtsgericht hängen keine Kreuze. "Das Kreuz im Schöffensaal wurde vor 15 Jahren entfernt. Seitdem war das bei uns nie wieder im Gespräch", sagt Direktor Klaus Krichel. Mehr Gelassenheit im Umgang mit dem Thema wünscht sich Hejo Eicker, Vorsitzender der SPD-Fraktion in Geldern. "Es gibt nun mal keinen Anspruch auf Kreuze in Gerichtssälen", sagt er und kündigt an, dass sich seine Fraktion nicht gesondert mit dem Thema befassen wird.

Für Rainer Borsch, kaufmännischer Direktor des katholischen St.-Clemens-Hospitals in Geldern, sind die Kreuze in den Zimmern selbstverständliche Symbole der religiösen Zugehörigkeit. "Besonders unsere älteren Patienten legen Wert darauf." Allerdings hält auch er die Debatte für überzogen. "Es gibt schwerwiegendere Themen."

(RP)
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