Geldern Kindergeld gibt es auch noch nach dem Abitur

Geldern · Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen nötig. Informationen gibt es bei der Familienkasse.

Bald endet für viele Abiturienten die Schule. Oft sind die Eltern verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich mein Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt? "Die Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig", sagte der Leiter der Familienkasse NRW Nord, Lutz M. Cebulla.

Eine Meldung ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studienplatz nachweisen kann.

Kann sich das Kind noch nicht bewerben, zum Beispiel weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Wichtig ist grundsätzlich immer, die Pläne des Kindes nach dem Ende der Schulzeit schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare (zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz) stehen unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter der Telefonnummer 0800 4555530.

(RP)
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