Hähnchenmast im Kreis Kleve Landwirte müssen stärkere Geruchsbelästigung hinnehmen

Münster · Nachbarn von Tierställen auf der grünen Wiese müssen mehr Geruchsbelästigungen ertragen als etwa Bewohner, die in Dörfern oder Siedlungen wohnen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW am Montag in drei Grundsatzurteilen.

Die Richter gaben damit Genehmigungen für vergrößerte Hähnchenmastställe im Kreis Kleve grünes Licht. Entscheidend für die Richter war dabei, dass die klagenden Anwohner selbst Landwirte waren oder sind und damit zumindest in der Vergangenheit in erheblichem Maße zur Geruchsbelastung durch Tierhaltung beigetragen hätten.

Wenn landwirtschaftliche Gerüche über einen langen Zeitraum ortsüblich seien, sei den Anwohnern stärkerer und länger andauernder Geruch zumutbar, so die Richter weiter.

(lnw)
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