Geldern Nach OVG-Urteil könnten die Müllgebühren sinken

Geldern · Bescheide der Müllverbrennungsanlage beanstandet.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden hat, dass die Gebührenbescheide der Oberhausener Müllverbrennungsanlage zu beanstanden sind, dürften auch die Berechnungen für die Kunden im Kreis Kleve einer Überprüfung nicht standhalten. Hans-Peter Boos, Geschäftsführer der Kreis Klever Abfallgesellschaft, hat dem Gerichtsverfahren persönlich beigewohnt. "Wir sind seit 1995 Partner der Anlage, und was der Verein ,Haus und Grund' aus Duisburg erstritten hat, dürfte für andere Kunden auch zutreffen." Boos will nicht die Erwartung schüren, dass gezahlte Gebühren zurückerstattet würden. Es könne aber durchaus sein, dass die Müllgebühren in der Zukunft niedriger ausfielen.

Der Kreis Kleve ist - anders als die Städte Duisburg und Oberhausen - nicht Gesellschafter der Müllverbrennungsanlage, sondern Drittbeauftragender. Es würden Preise gezahlt, die damals zu Beginn der Partnerschaft vereinbart wurden. Eventuell waren die aber zu hoch. Wirtschaftsprüfer der Bezirksregierung würden, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliege, die Preiskalkulation untersuchen. Und vermutlich beanstanden, was bisher üblich sei: dass nämlich Kommunen und Gewerbekunden stark abweichende Preise zu zahlen hätten. Nach Darstellung von Boos zahlen Unternehmen für die Tonne Müll nur halb so viel wie die Kommunen. Das werde vermutlich nicht so bleiben.

Der Kreis Kleve liefert pro Jahr rund 60 000 Tonnen Müll zur Verbrennung nach Oberhausen. Wenn dafür pro Tonne zum Beispiel 25 Euro weniger berechnet würden, könnte der Kreis pro Jahr rund 1,5 Millionen Euro sparen. "Beanstandet wurde jetzt die Abrechnung für 2012 / 2013, die für die Jahre 14 / 15 steht noch aus", erklärt Boos.

Dass die Bürger eher nicht mit einer Erstattung rechnen sollten, begründet der KKA-Chef mit den Rückstellungen, die für die Rekultivierung der Deponie in Geldern-Pont nötig sind. In der Zukunft könnte sich das Urteil jedoch für die Bürger bezahlt machen.

(RP)
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