Geldern Neun Kakadus sind zu viel für Nachbarn

Geldern · Darf man im Haus mitten in einem Wohngebiet neun Kakadus haben? "Nein", sagt die Stadt und sprach ein Verbot aus. "Bitte nicht mehr", stöhnen die Nachbarn. Tierhalterin klagt.

 Susanne und Friedhelm Hendler im Garten. Das Zimmer hinter dem verdunkelten Fenster des Nachbarhauses gehörte den Kakadus.

Susanne und Friedhelm Hendler im Garten. Das Zimmer hinter dem verdunkelten Fenster des Nachbarhauses gehörte den Kakadus.

Foto: zel

Ein skurriler Fall von Tierliebe landet am kommenden Donnerstag vor Gericht, und das schon zum wiederholten Mal. In ihrem Haus an der Straße "Achter de Hoef" in Kapellen hatte eine Frau neun Kakadus gehalten. Diese Papageienvögel sind bekannt für ihr lautes Geschrei. Und zwar nicht nur unter Fachleuten, sondern vor allem auch in der Nachbarschaft.

So bei Susanne und Friedhelm Hendler, deren Garten direkt an den der Halterin grenzt. "Es war nicht auszuhalten", sagen sie: "Wenn die Vögel schreien - das ist richtig laut und krächzend." In ihrem eigenen Haus hätten sie bei geschlossenen Fenstern nicht mal telefonieren können, so ein Getöse sei das gewesen: "Da wurde man am Telefon schon gefragt: ,Mensch, was ist denn da bei euch los?'" Für sie war es der reinste Terror.

Die benachbarte Tierfreundin hatte nicht nur in ihrer Doppelhaushälfte ein Zimmer für die Vögel hergerichtet. Auch im Garten gab es mindestens eine Voliere, in der von Zeit zu Zeit welche saßen. Mit der Folge, dass die Kakadus draußen und die im Inneren des Hauses sich lautstark "unterhielten".

Auf die zahlreichen, massiven Beschwerden von Anwohnern hin sprach die Stadt Geldern im Jahr Sommer 2013 eine "Nutzungsuntersagung" aus: Bis zu zwei Kakadus sollte die Kapellenerin demnach in ihrem Eigenheim halten dürfen, mehr nicht. "Der Zustand war den Nachbarn nicht zuzumuten", begründet Stadt-Sprecher Herbert van Stephoudt. "Diese Tiere müssen artgerecht gehalten werden, und auf keinem Fall neun davon in einem reinen Wohngebiet." Die Halterin hat gegen diese "Untersagung" geklagt. Sie scheiterte im Jahr 2013 vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf und ging in Berufung; am Donnerstag steht die Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen an. Bereits im Jahr 2014 hatte sich das Oberverwaltungsgericht - vor einer Veränderung von Zuständigkeiten - mit dem Fall befasst und der Stadt Geldern Recht gegeben. Nun könnten die Richter die damalige Einschätzung bestätigen oder nicht.

Während der Rechtsstreit läuft, herrscht seit einem guten halben Jahr Ruhe im Kapellener Wohnviertel. Die Halterin soll nach einigen Umzügen inzwischen wieder in ihrem Haus leben, allerdings ohne die Papageien. Diese befinden sich Gerüchten zufolge in einer Tierpension in den Niederlanden.

Beim Besuch der Rheinischen Post war die Frau nicht anzutreffen. Ihr Rechtsbeistand aber, der Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Wesener, sieht dem Prozess optimistisch entgegen. "Die Chancen für einen Erfolg in dem Verfahren stehen sehr gut", sagt er. Immerhin sei die Berufung zugelassen worden. Das Oberverwaltungsgericht habe also offensichtlich Zweifel am Urteil der ersten Instanz.

Zu klären sei nur, ob seine Klientin überhaupt noch darauf bestehe, ihre Vögel zurückzuholen: "Die Mandantin hat sich noch nicht erklärt, ob sie wieder Papageien halten möchte oder nicht." Falls nicht, werde man keine Entscheidung erzwingen - dann gehe es nur um die Kosten des Verfahrens.

Sollten die Kakadus wieder einziehen dürfen, würden zumindest die Hendlers einen Schlussstrich ziehen. "Für uns steht fest, dass wir dann sofort ausziehen", sagt Susanne Hendler. "Ich habe da keine Nerven mehr für."

(RP)
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