Kerken Nieukerker Zug rühmt Schönheiten des Karnevals

Kerken · Unter dem Motto "Was kann's Schöneres geben, als Karneval in Nieukerk zu erleben?" startet der 43. Karnevalszug am Sonntag, 11. Februar, um 14.11 Uhr.

Der Wagen des Karnevalszugvereins fährt an der Spitze, begleitet von den Spielmannszügen der Feuerwehren Wankum und Stenden. Als erste Fußgruppe kreuzen die "Freunde 4 Life" mit ihren 33 mitziehenden Kindern auf. Auf die Gruppe "Rockmaschine & Friends" folgen die TSV-Fußballfrauen, das Trommlerkorps Schwarz-Weiß, die Gruppe der Familie Kohnen, der Männergesangverein Nieukerk, der Musikverein "Eintracht", die Fietser der "Creativlosen 68er", die Landjugend sowie die "Affen vom Zoo".

Weiter geht's mit der BC Frauenpower, der Männer-Gruppe Horst, dem Musikverein "Lyra" Wachtendonk, den "Kerkschen Helden" aus Winternam, den Freundeskreisen Aengenesch und Carina Oudens aus Aldekerk sowie der Gruppe Schwarna. Der Musikverein "Cäcilia" Straelen spielt den "Partysanen" von Bernd Onkels den Marsch, während der "Di-Do Club" vor Liebe am Michael-Buyx-Haus dahinschmilzt.

Das Trommlercorps Sevelen begleitet den Nieukerker WM-Kader zum Ärmen Düwel. Für die passende Verköstigung sorgt der Wagen der Marianischen Bruderschaft Vernum. Die Radschläger aus Düsseldorf, die das Trommlercorps der Feuerwehr Tönisberg im Schlepptau haben, lassen es krachen. Stranden könnten diese gemeinsam mit der Gruppe Lemmen vor der Mauer an der Dennemarkstraße. Das Trommlerkorps Rheurdt spielt dem FC Aldekerk ein Geburtstagsständchen, und der Wagen der Spitzenhölzer aus Geldern bewirtet diese mit Cup Cakes und Orangenlimonade. Den Abschluss bildet die Landjugend aus Geldern.

Der Zugweg: Start Kenger Weg, Industriestraße, Sevelener Straße, Webermarkt, Michael-Buyx-Straße, Eyller Straße, Schulstraße, Kölner Straße, Krefelder Straße, Friedensstraße, Mittelstraße, Elisabethstraße, Krefelder Straße, Lappstraße, Dennemarkstraße, Webermarkt, Krefelder Straße, Straelener Straße Auflösung am Kreisverkehr.

Auch in diesem Jahr existiert ein Glasverbot, das von den Behördenmitarbeitern kontrolliert wird.

(RP)
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