Wachtendonk Offener Ganztag in Wachtendonk hat Zulauf

Wachtendonk · Das Raumangebot muss in absehbarer Zeit erweitert werden. Neue Regelung für die Elternbeiträge.

Mit dem Investitionsprogramm "Gute Schule 2020" hat sich sich der Wachtendonker Ausschuss für Bürger, Schule und Sport in seiner jüngsten Sitzung befasst. Aus diesem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen fließen für die beiden Grundschulen Wachtendonk und Wankum sowie für die Sekundarschule am Standort Wachtendonk jährlich jeweils rund 84.000 Euro, und zwar für die Dauer von vier Jahren. Die Verwaltung hatte in Zusammenarbeit mit den Schulen Investitionsvorschläge erarbeitet, die dem Ausschuss vorgetragen wurden.

Da ging es zum Beispiel um die Beschaffung von neuen Laptopwagen und Whiteboards, die Möblierung von Klassen und Renovierungsarbeiten für beide Grundschulen sowie um die Anschaffung eines Sonnensegels (Innenhof) und die Ausstattung und Renovierung des Technikraums für die Sekundarschule.

Der Ausschuss traf für die Verteilung der Maßnahmen auf die kommenden Jahre allerdings noch keine Beschlussempfehlung, sondern vertagte diese auf die nächste Sitzung im September.

Im kommenden Schuljahr sind von 182 Schülern an der Grundschule Wachtendonk 55 Kinder für das Betreuungsangebot "Offener Ganztag" (OGS) angemeldet; am "Verlässlichen Halbtag" (VHT) werden nach jetzigem Stand 22 Kinder teilnehmen. In Wankum sind von 104 Schülern 39 Kinder für den OGS und 17 Kinder für den VHT gemeldet. Laut Verwaltung nehmen immer mehr Kinder die Betreuungsangebote an der Grundschule Wachtendonk wahr. Die Anmeldezahlen steigen kontinuierlich. Bereits jetzt sei abzusehen, dass das Thema "Erweiterung des Raumangebots" auf Politik und Verwaltung zukommen wird. Dagegen bleiben die Zahlen in Wankum fast konstant. Die Entwicklung verläuft kontinuierlich, so dass hier kein zwingender Handlungsbedarf gegeben ist.

Weiteres Thema im Ausschuss war die neue Festlegung der Elternbeiträge für die OGS-Betreuung an den Grundschulen. Da gab es zwei Entscheidungsvarianten - entweder die Erhöhung der Beiträge für alle Eltern oder die Einführung eines Elternbeitrages für das erste Geschwisterkind. Bislang werden Geschwisterkinder an den Grundschulen als beitragsfrei geführt.

Die Ausschussmitglieder nahmen Abstand von einer generellen Erhöhung des Elternbeitrages. Vielmehr empfahlen sie die Einführung eines Geschwisterbeitrages in Höhe von 25 Prozent des jeweiligen Elternbeitrages für das erste Geschwisterkind.

(RP)
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