Straelen OGS-Streit in Straelen: GEW greift ein

Straelen · Initiative des Kreisverbands der Gewerkschaft: Landesvorstand und Bezirksausschuss sollen auf neue Landesregierung einwirken. Offener Ganztag dürfe nicht Spielball der fehlenden öffentlichen Finanzen werden.

/ Kreis Kleve Die Diskussion um den Trägerwechsel beim Offenen Ganztag (OGS) an der Katharinenschule Straelen lässt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aktiv werden. In einem Antrag an den GEW-Vorstand im Kreisverband Kleve wird formuliert, der Verband möge einige Forderungen für die Beschäftigten in der "Offenen Ganztagsschule" (OGS) beschließen und an den Landesvorstand und den Bezirksausschuss Düsseldorf weiterleiten.

Bei der neuen Landesregierung soll darauf hingewirkt werden, nach dem Motto "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" die Qualität in der OGS mit verbindlichen Standards zu sichern. Die Beschäftigten seien nach dem Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst (TV ÖD) NRW einheitlich zu entlohnen. Es sollen je nach Größe der OGS analog zu den Kitas einheitliche Entgeltstufen für Koordinatorinnen, Gruppenleiterinnen und Helferinnen festgelegt werden. Eine weitere Forderung: Bei einem Trägerwechsel erhalten die bisherigen Beschäftigten Bestandsschutz, dies gilt insbesondere für die erreichten Entwicklungsstufen.

Die Grundschule ist aus Sicht der GEW bei allen bisherigen Landesregierungen ein Stiefkind gewesen, wenn es um Bezahlung und Ausstattung geht. Besonders betroffen sei die OGS, sie sei vom Land unterfinanziert. Anders als im verbindlichen Ganztag der weiterführenden Schulen müssen die Erziehungsberechtigten Gebühren zur Finanzierung entrichten. Eine Gleichstellung sei dringend erforderlich, wenn bildungspolitische Ziele wie "kein Kind zurücklassen" erreicht werden sollen. Ein erstes Zeichen müsse die gleiche Entlohnung sein. "Sonst wird die OGS der Grundschule zum Sparschwein der Kommunen." Dies lässt sich nach GEW-Meinung am Beispiel Straelen eindrucksvoll belegen. "Die Stadt will ihren Haushalt sanieren. Durch eine Ausschreibung kommt es zu einem Trägerwechsel von der Caritas zur Awo, bei dem die Stadt vornehmlich beim Personal 140.000 Euro von 580.000 Euro Zuschuss einspart." Es gebe zwar einen Tarifvertrag zwischen Ver.di und Awo, aber der regele und betreffe nicht die Entgelte für den Ganztag. Anders als für die Pflegedienste oder die Kita-Beschäftigten gebe es keine Regelung für die Einstufung der Mitarbeiter. "Diese Einstufung wird willkürlich vom jeweiligen Träger vorgenommen."

Zwischen den Tarifen von Caritas auf der Grundlage des TV ÖD und dem Awo-Haustarif bestehen laut GEW schon erhebliche Unterschiede bei Brutto und Vollzeit: Entgeltgruppe 3, Stufe 2: Caritas 2476,93 Euro, Awo 2237,44 Euro (= 239,49 Euro, 9,7 Prozent). Diese Unterschiede setzen sich in den Entgelten fort. Die bisherigen Mitarbeiterinnen haben keinen Bestandsschutz und fangen bei der Awo von vorne an. Die GEW errechnet je nach Funktion und Qualifikation Einbußen bis zu mehr als 30 Prozent.

"Dieses Beispiel der Stadt Straelen zeigt deutlich auf, wie die OGS zum Spielball der fehlenden öffentlichen Finanzen wird", schreibt die GEW. Dies müsse im Interesse der zu fördernden Kinder und dem Anspruch an eine "gute" Schule durch die geforderten Maßnahmen von GEW und der neuen Landesregierung verhindert werden.

(RP)
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