Geldern Onlineanmeldung zur Infektionsschutzbelehrung

Geldern · Neuer Service der Klever Kreisverwaltung wird vom Fachbereich Gesundheit geboten. Termin vereinbaren.

Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, braucht eine Bescheinigung nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes. Eine mögliche Ansteckungsgefahr über die verarbeiteten Lebensmittel auf die Verbraucher soll auf diese Weise vermieden werden.

Der Fachbereich Gesundheit in der Kreisverwaltung Kleve ist die richtige Adresse für die Ausstellung der Bescheinigung. Allerdings bekommt man sie nur nach einer mündlichen und schriftlichen Belehrung.

Hier geht es vor allem um Hygieneregeln, die einzuhalten sind und um Arbeitsverbote bei bestimmten Krankheitssymptomen. Im Durchschnitt vereinbaren jedes Jahr 3500 Personen einen Termin im Fachbereich Gesundheit, weil sie die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz brauchen.

Ein neuer Service macht es nun möglich, Termine für die Belehrung selbst im Internet zu buchen. Die Informationen zum Infektionsschutz kann man sich dort auch schon durchlesen und ausdrucken. Die Onlineanmeldung für einen Termin zur Infektionsschutzbelehrung ist bedienerfreundlich über die Startseite des Kreis Klever Internetauftritts www.kreis-kleve.de mit Klick auf Infektionsschutz/Belehrung unter "Aktuelle Themen" möglich.

Wer lieber telefonisch einen Termin vereinbart: Für Interessenten aus Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Kranenburg, Rees, Uedem und Weeze ist dies jeweils montags zwischen 13 und 16 Uhr und dienstags bis freitags zwischen 9 und 12 Uhr bei einer Mitarbeiterin des Fachbereichs Gesundheit in Kleve unter der Telefonnummer 02821 85344 möglich. Für alle Bürger aus Geldern, Issum, Kerken, Kevelaer, Rheurdt, Straelen, Wachtendonk und Weeze gibt es die Möglichkeit immer montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 15.30 Uhr bei einer Mitarbeiterin in Geldern unter der Telefonnummer 02831 391828.

Für die Bescheinigung fällt eine Gebühr zwischen 20 und 30 Euro an.

(RP)
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