Parkplatzmangel in Issum Politik überstimmt Verwaltung

Issum · Mit großer Mehrheit beschloss der Issumer Bauausschuss entgegen der Empfehlung der Verwaltung dem Antrag eines Gewerbetreibenden auf Absenkung des Bürgersteiges vor seinem Betrieb am Vorster Heidweg stattzugeben. Der Antragsteller erläuterte, dass beim Kauf des Grundstücks für seinen Betrieb noch ausreichend andere Parkmöglichkeiten auf dem Vorster Heidweg vorhanden waren. Zudem gab es noch kein eingeschränktes Parken auf dem Vorster Heidweg. Dies änderte sich dann gravierend. Durch die Ansiedlung neuer Betriebe hätten sich Zufahrtssituation und Parkmöglichkeiten zwischen den Hallen Vorster Heidweg 6-8 drastisch geändert. Entweder sei die Zufahrt komplett zugestellt oder zumindest so beengt, dass das Erreichen des Grundstückes nur erschwert möglich ist. Es fehlen dringend Parkplätze für Besucher und Mitarbeiter.

Mit großer Mehrheit beschloss der Issumer Bauausschuss entgegen der Empfehlung der Verwaltung dem Antrag eines Gewerbetreibenden auf Absenkung des Bürgersteiges vor seinem Betrieb am Vorster Heidweg stattzugeben.

Der Antragsteller erläuterte, dass beim Kauf des Grundstücks für seinen Betrieb noch ausreichend andere Parkmöglichkeiten auf dem Vorster Heidweg vorhanden waren. Zudem gab es noch kein eingeschränktes Parken auf dem Vorster Heidweg. Dies änderte sich dann gravierend.

Durch die Ansiedlung neuer Betriebe hätten sich Zufahrtssituation und Parkmöglichkeiten zwischen den Hallen Vorster Heidweg 6-8 drastisch geändert. Entweder sei die Zufahrt komplett zugestellt oder zumindest so beengt, dass das Erreichen des Grundstückes nur erschwert möglich ist. Es fehlen dringend Parkplätze für Besucher und Mitarbeiter.

Die Verwaltung bestätigte dieses Bild in ihrer Stellungnahme: Aufgrund der Parkplatzsituation sei das Anliegen grundsätzlich nachvollziehbar. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, sei allerdings zu bedenken, dass bei den Grundstücken Vorster Heidweg 4, 8 und 10 die gleiche Situation vorliegt. Würden entsprechende Anträge auf Bürgersteigabsenkung gestellt werden, sei diesen ebenfalls stattzugeben.

Aus Sicht der Verwaltung sollte daher dem Antrag auf Absenkung des Bürgersteiges nicht gefolgt werden.

(möw)
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