Tod eines 13-Jährigen im Rhein Polizei sichert Gelderner Gericht

Geldern · Einige Gelderner glaubten an eine Verkehrskontrolle auf dem Nordwall. Das große Polizeiaufgebot am Dienstag galt allerdings einem Prozess im Amtsgericht. Dort wurde gegen einen Jugendlichen wegen fahrlässiger Tötung verhandelt, der im Mai vergangenen Jahres in Duisburg einen 13-Jährigen in den Rhein stieß. Der 13-Jährige konnte nicht schwimmen und ertrank.

Polizisten stehen neben ihrem Einsatzfahrzeug am Gericht, auch Hundestaffeln hielten sich im Hintergrund bereit.

Polizisten stehen neben ihrem Einsatzfahrzeug am Gericht, auch Hundestaffeln hielten sich im Hintergrund bereit.

Foto: Guido Schulmann

"Das Opfer stammt aus einer türkischen Familie. Es gab Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Angeklagten", begründete Amtsgerichtsdirektor Jörg Werner die Präsenz der vielen Polizisten samt Hundestaffeln. Der Prozess fand in Geldern statt, weil der einst in Duisburg wohnende Angeklagte mittlerweile in einer Pflegeeinrichtung im Bezirk des Amtsgerichts Geldern lebt.

Im Mai 2013 war der damals 16-Jährige mit zwei Jungen, darunter das Opfer, im Kultushafen Duisburg unterwegs. "Wer schwimmt im Rhein?", hieß die laut Werner zwischen den Jugendlichen verabredete Mutprobe. Der 13-Jährige stieg eine Leiter in der Ufermauer hinab und prüfte die Wassertemperatur mit einem Zeh. Es war ihm zu kalt, und er stieg wieder hoch.

Am Ufer flachsten die Drei, der Angeklagte schubste den 13-Jährigen ins Wasser, der ertrank. "Zwei Erwachsene sprangen noch hinterher, aber sie mussten sich wegen der starken Strömung und wegen Verwirbelungen selber retten", schilderte der Amtsgerichtsdirektor.

Das Jugendschöffengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve und verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Verwarnung, einer Betreuungsweisung und einer Ausbildungsweisung. Er bekommt einen Betreuer, der ihn beim Erwachsen-Werden begleitet, und muss die Ausbildung beenden.

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