Geldern Polizeistreife stoppt Youtube-Star aus Weeze

Geldern · Weil er mit einem elektrischen Skateboard - einem sogenannten Hoverboard - durch Weeze fuhr, bekam Azad Tüzün eine Anzeige. Die Geräte sind nämlich im Straßenverkehr gar nicht erlaubt.

Azad Tüzün: Polizei stoppt Youtube-Star
Foto: Tüzün

Azad Tüzün ist im Internet angesagt. Mehr als 240.000 Fans sehen regelmäßig die Videos des 19-Jährigen auf Youtube. Auch das aktuelle Video haben sich bereits mehr als 200.000 Menschen angesehen. Das hat es in sich: "Ich wurde angezeigt", hat der Weezer den fast sechsminütigen Clip überschrieben, in dem er berichtet, wie er sich eine Anzeige einhandelte, weil eine Polizeistreife ihn auf einem Hoverboard bei der Fahrt durch Weeze erwischte.

Tüzün war mit seinem elektrischen Skateboard auf dem Weg zur Tankstelle, weil er Hunger hatte. "Das war nachts, die Straße war leer, bis ich die Polizeistreife gesehen habe", berichtet der 19-Jährige, der gegen 1.20 Uhr an der Kevelaerer Straße unterwegs war. Die Beamten stoppten ihn und sagten direkt: "Hier liegt eine Straftat vor."

"Ich habe nur gedacht: Das ist doch ein Witz", berichtet Tüzün. Doch die Polizei meinte es ernst. Sie stellte das Hoverboard sicher, wollte den Ausweis sehen und nahm den Fall auf.

Eine Woche später flatterte Tüzün Post von der Kreispolizei ins Haus. Verantworten soll er sich wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, gegen die Straßenzulassungsordnung und wegen Fahrens ohne Führerschein. Tüzün versteht die Welt nicht mehr. "Ich habe das Ding schon seit mehr als einem halben Jahr und bin damit in vielen Städten rumgefahren, auch in Köln und so", berichtet er. Überall habe er für Aufsehen und positive Reaktionen gesorgt, auch Polizisten hätten begeistert gefragt: "Was ist das denn für ein Teil?" Ärger habe er aber nie bekommen. 1300 Euro hat das Gerät gekostet, das ihm ein Sponsor zur Verfügung gestellt hat.

Tüzün versteht die ganze Sache nicht, auch viele seiner Fans sehen das ähnlich. Das zeigen die teils ironischen Kommentare im Internet: "Bin seit fünf Jahren auf Bewährung, weil ich mit meinem Bobbycar zur Schule gefahren bin", schreibt ein Nutzer, ein anderer meint: "Ich brauchte auch einen Füllerführerschein, damit ich mit einem Füller schreiben durfte."

Azad Tüzün hat der Polizei erst einmal geantwortet, dass er sich zu dem Fall nicht äußern will. Inzwischen hat er einen Anwalt eingeschaltet. Dem 19-Jährigen droht jetzt eine Geldstrafe, eventuell auch ein Gerichtsverfahren.

Denn ein Hoverboard darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden. Da das Gerät eine Spitzengeschwindigkeit von 20 Kilometern hat, ist es eigentlich zulassungspflichtig, weil es schneller als sechs Stundenkilometer ist. Es gilt als Kraftfahrzeug, und damit benötigt man streng genommen auch eine Fahrerlaubnis. Für den Verkehr benötigt es auch eine Versicherung und Kennzeichen. "De facto ist es nicht möglich, ein Hoverboard für den Verkehr zuzulassen", sagt Polizeisprecher Michael Ermers. Der Fall ist für den Kreis Kleve eine echte Premiere. Erstmals wurde jemand mit einem Hoverboard kontrolliert und angezeigt.

"Die Kollegen konnten gar nicht anders handeln, weil das Electroscooter-Board auf der Straße nicht benutzt werden darf", stellt Ermers klar. Fazit: Es gibt keine Ausnahme für die Hoverboards. Sie dürfen nur auf privatem Gelände genutzt werden.

Neben einer Geldstrafe droht Azad Tüzün weiterer Ärger. Er macht gerade seinen Führerschein, und das aktuelle Verfahren könnte darauf durchaus Einfluss haben. "Das Straßenverkehrsamt bekommt Kenntnis von dem Fall, und das muss dann entscheiden, ob es beim Erteilen des Führerscheins eine Rolle spielt", sagt Ermers.

(RP)
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