Rückzahlungen für Straelen? Ruhe an der "Kommunalsoli"-Front

Straelen · Straelens Haushalt ist durch die Abgabe schwer belastet. Nach Protestaktionen agieren seit geraumer Zeit die Juristen - und zwar noch lange. Eine mündliche Anhörung in Münster findet voraussichtlich erst Ende 2016 statt. Doe Kommune hofft auf Millionen-Rückzahlung.

 So war es im November 2013: Rund 100 Bürger aus Straelen protestieren in Düsseldorf gegen das geplante Gesetz für den "Kommunalsoli". Mittlerweile hat die Stadt, gemeinsam mit anderen Kommunen, Klage eingereicht. Die juristischen Mühlen mahlen.

So war es im November 2013: Rund 100 Bürger aus Straelen protestieren in Düsseldorf gegen das geplante Gesetz für den "Kommunalsoli". Mittlerweile hat die Stadt, gemeinsam mit anderen Kommunen, Klage eingereicht. Die juristischen Mühlen mahlen.

Foto: kla

Der Aufwand war groß Ende November 2013 - aber vergeblich. Mit Bussen fuhren 100 Straelener vor den Landtag, um dort gegen die an diesem Tag geplante Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes zu demonstrieren. Eine entsprechende Resolution gegen die Einführung dieser Umlage hatte der Rat zuvor schon Richtung Düsseldorf geschickt. Von dem Protest - an dem vom damaligen Karnevalsprinzen über die Rathausspitze bis zur CDU-Landtagsabgeordneten Margret Voßeler aus Issum alles beteiligt war - ließ sich das NRW-Parlament nicht beeindrucken. Es verabschiedete das Gesetz, das als "Kommunalsoli" ein Begriff wurde und seitdem den Straelener Haushalt in Millionenhöhe belastet.

Seitdem haben die Juristen das Sagen. Denn Straelen reichte, gemeinsam mit rund 70 anderen betroffenen Kommunen, Klage ein - sowohl beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster als auch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Wir zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes", erklärt Bernd Kuse vom Finanzdezernat im Straelener Rathaus. Weit über 1100 Bürger allein in der Blumenstadt stützen per Petition diesen Zweifel. Laut Kuse verletzt das Gesetz die kommunale Selbstverwaltung bei der Finanzhoheit.

Im vergangenen September nahmen sowohl Landtag als auch Landesregierung Stellung zu der Klage. "Das wiederum wurde von uns gewürdigt", beschreibt Kuse das juristische Hin und Her. An der Einschätzung der von den Kommunen eingeschalteten Gutachter habe sich nichts geändert. "Sie sehen dem Verfahren gelassen entgegen." Das geht voraussichtlich Ende dieses Jahres weiter mit einer mündlichen Anhörung am Münsteraner Verfassungsgerichtshof.

Während die juristischen Mühlen gemächlich mahlen, wird der Straelener Haushalt, notleidender denn je, hier und jetzt durch den "Kommunalsoli" belastet. Rund 4,1 Millionen Euro flossen 2014 aus der Blumenstadt in den Topf, aus dem finanzschwache Kommunen unterstützt werden. Fast 1,9 Millionen Euro waren es im vergangenen Jahr. Und aktuell stehen unter diesem Posten etwas mehr als 1,8 Millionen Euro im defizitären Straelener Finanzkonstrukt, das insgesamt eine Lücke von fast 5,6 Millionen Euro aufweist. Eine Situation, die nach Ansicht der Straelener SPD zwingend ein Haushaltssicherungskonzept erfordert. Eine Haltung, die von den anderen vier Ratsfraktionen allerdings nicht geteilt wird, wiewohl sie die Verwaltung zu Sparanstrengungen auffordern, um einen strukturellen Etatausgleich bis 2019 zu erreichen.

Finanzfachmann Kuse ist sich derweil sicher, dass das Stärkungspaktgesetz in der jetzigen Form nicht bestehen bleibe. "Wenn es verfassungswidrig ist, dann ist es nichtig." Und wenn der "Kommunalsoli" gekippt wird, könne Straelen mit einer Rückerstattung rechnen. Das wären für 2014 bis 2016 immerhin 7,8 Millionen Euro.

(RP)
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