Geldern Schilder-Wirrwarr im Barbaragebiet

Geldern · Anwohner kritisieren Unklarheiten bei der Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen. Dadurch würden Verkehrsteilnehmer verunsichert. Im Januar Gespräch mit dem Bürgermeister geplant.

Geldern: Schilder-Wirrwarr im Barbaragebiet
Foto: Seybert Gerhard

Allzeit unfallfreie Fahrt wünschen Franz-Josef Wolter und Willi Theis den Verkehrsteilnehmern im Barbaragebiet. Nicht nur, damit ihnen jegliche Schäden erspart bleiben. An einigen Stellen in diesem Wohngebiet befürchten die Anwohner darüber hinaus äußerst knifflige Probleme bei der Klärung der Schuldfrage, falls es mal kracht. Drei Fälle führen sie an, in denen die Beschilderung ihrer Ansicht nach mehr Fragen aufwirft als löst.

Im Barbaragebiet gibt es flächendeckend eine Tempo-30-Zone mit der für gleichberechtigte Straßen gültigen Vorfahrtsregelung "rechts vor links". So weit, so gut. Die Knackpunkte sind für Wolter und Theis jedoch die in einigen Straßen eingerichteten verkehrsberuhigten Abschnitte mit Schritttempo. Diese Straßen seien gegenüber "normalen" Straßen nachrangig, an den Einmündungen gelte die Regelung "rechts vor links" nicht mehr. Die entsprechenden Verkehrsschilder stehen ihrer Meinung nach nicht immer so, dass die Situation klar ist.

Einer der von ihnen aufgeführten neuralgischen Punkte ist die Einmündung Annastraße/Vernumer Straße. Hier reicht die Aufpflasterung des verkehrsberuhigten Bereichs auf der Annastraße fast bis zur Einmündung auf die Vernumer Straße. Das Schild "Ende der verkehrsberuhigten Zone" steht jedoch rund 30 Meter vorher. Am Ende der Aufpflasterung steht ein Tempo-30-Schild.

Dadurch hat sich nach Meinung der BiB-Gruppe, zu der Wolter und Theis gehören, eine rechtlich ungeklärte Verkehrssituation entwickelt. Die meisten Verkehrsteilnehmer, meint Wolter, würden die Annastraße wieder als gleichberechtigte Straße betrachten und nach der Regel "rechts vor links" verfahren. Dem gegenüber stehe jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2007, wonach ein verkehrsberuhigter Bereich nicht am Schild, sondern erst an der Einmündung ende, sofern das Schild nicht mehr als 30 Meter vor der Einmündung aufgestellt sei (Aktenzeichen VI ZR 8/07).

Ein ähnliches Kuddelmuddel registrieren Wolter und Theis an der versetzten Kreuzung, wo Annastraße, Theodor-Heuss-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und die Köln-Mindener-Bahn aufeinander stoßen. Dort gilt auf der Annastraße Tempo 30, ebenso auf der Theodor-Heuss-Straße. Auf der Konrad-Adenauer-Straße endet eine verkehrsberuhigte Zone. Auch die Köln-Mindener-Bahn ist verkehrsberuhigt ausgebaut. Ein entsprechendes Schild fehlt dort allerdings, da sich die einzige Beschilderung in diesem Bereich der Fahrtrichtung Adenauer-Straße zuordnen lässt. "Die Leute denken, es gelte ,rechts vor links'", moniert Theis. Wolter sieht an diesem Punkt eine Gefahr nicht zuletzt für Kinder und Alte.

Nachfragen der Männer bei Polizei und Ordnungsamt ergaben, dass die Situation früher ungeklärt gewesen und Schilder daraufhin zurück versetzt worden seien. Theis: "Man sagte uns, früher seien Fehler gemacht worden." Doch jetzt sei es ebenso verwirrend. "Wir als Anlieger sind dafür sensibilisiert, doch Ortsfremde nicht." Wolter, der einst 30 Jahre lang Verkehrserziehungslehrer war, weist darauf hin, dass manche Autofahrer die Annastraße als Verbindung zwischen B 9 und B 58 nutzen.

Mit dem Bürgermeister und Parteivertretern ist laut Wolter im Januar ein Gespräch geplant. "Ich bin zuversichtlich, dass sie das nicht blockieren." Die Regel-Parallelität müsse beseitigt werden. Eins steht für die beiden Männer aber auf jeden Fall fest: "Die verkehrsberuhigten Bereiche müssen bleiben."

(RP)
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