Straelen SPD Straelen setzt sich für mehr sozialen Wohnungsbau ein

Straelen · Antrag für die Haushaltsberatungen: Eine Million Euro veranschlagen. Notwendige Investitionen nicht verschieben.

Die Straelener SPD-Fraktion hat sich in einer ersten Klausursitzung mit dem Haushaltsentwurf 2018 befasst. Ihrer Ansicht nach geht die Haushaltsplanung "schlicht und einfach an dem wesentlichsten Problem, dem sich die Stadt aktuell und in den nächsten Jahren stellen muss, vorbei". Die Sozialdemokraten meinen damit die für Menschen mit geringem Einkommen auch in Straelen bestehende Wohnungsnot. Sie verweisen auf die von ihnen beantragte jährliche Berichterstattung des Bürgermeisters über die aktuelle und geplante Bereitstellung von Sozialwohnungen. Diese habe mehr als deutlich gemacht, dass in Straelen ein erheblicher Mangel an Sozialwohnungen bestehe - ein Eindruck, der sich mit den Hinweisen decke, die die Straelener SPD unmittelbar aus der Bevölkerung erhalten habe.

Die im Etatentwurf vorgesehenen Ansatzpunkte, insbesondere die Erhöhung der Anteile der Stadt an der GWS Wohnungsbaugenossenschaft in Höhe von 500.000 Euro, reichen nach Auffassung der SPD bei Weitem nicht aus, um der Wohnungsnot angemessen zu begegnen. Die Sozialdemokraten fordern ein deutlich stärkeres Engagement der Stadt, das sie mit einem Antrag für die Haushaltsberatungen anstoßen wollen. Demnach soll für "den Neubau eines städtischen Wohngebäudes mit Sozialwohnungen im Haushaltsplan 2018 eine Auszahlung in Höhe von einer Million Euro veranschlagt" werden. Gleichzeitig soll die Verwaltung gebeten werden, die Voraussetzungen für diese Baumaßnahme zu schaffen. Es sollte laut SPD insbesondere in Erfahrung gebracht werden, welche Bundes- und Landesmittel einbezogen werden könnten, welche Stadtgrundstücke zur Verfügung stehen oder ob eventuell durch Grundstückstausch ein geeignetes Grundstück bereitgestellt werden kann.

SPD-Fraktionsvorsitzender Falko Schuster sieht in der Forderung keine Belastung für den Haushalt. So würden das Jahresergebnis und damit der Haushaltsausgleich nicht negativ berührt, weil den beispielsweise durch Abschreibungen entstehenden Aufwendungen Mieterträge und Zuschüsse gegenüberstünden. Auch die Auswirkungen auf die Liquidität seien zu verkraften. Im Übrigen sei es geboten, im Hinblick auf die Liquiditätsreserve nicht "zu überziehen". Es mache wenig Sinn, notwendige Investitionen in die Zukunft zu verschieben und für das zurückgehaltene Geld "Strafzinsen" zu bezahlen, was gegenwärtig üblich sei.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort