Fußball Winnekendonk geht doch leer aus

Winnekendonk · Die Bezirksspruchkammer gibt dem Protest von Olympia Bocholt statt. Staffelleiter Tripp durfte nicht entscheiden. Offene Fragen weiterhin im Raum.

 Enttäuscht: Viktoria-Trainer Sven Kleuskens.

Enttäuscht: Viktoria-Trainer Sven Kleuskens.

Foto: Venn

Nun ist es amtlich. Der Fußball-Bezirksligist Viktoria Winnekendonk steht mit leeren Händen da. Die den Winnekendonkern nachträglich zugesprochenen drei Punkte aus dem Spiel gegen Olympia Bocholt bleiben beim Gegner. Ein von der Bezirksspruchkammer festgestellter Verfahrensfehler war ausschlaggebend.

Rückblick: Das Meisterschaftsspiel zwischen beiden Teams endete im September 4:1 für Bocholt. Dabei setzte Olympia einen nicht-spielberechtigten Spieler ein. Das fiel Staffelleiter Holger Tripp im elektronischen Spielbericht auf. Auch der Schiedsrichter hatte dies vermerkt. Tripp entschied daraufhin, das Spiel für Winnekendonk zu werten.

Bocholt protestierte und bezweifelte, ob Tripp dazu berechtigt sei, überhaupt eine Entscheidung zu treffen. Dabei bezog sich Bocholt auf den Paragrafen 43, Absatz 6, in der Spielordnung des Fußballverbands Niederrhein. Darin heißt es, dass der Spielleiter nur entscheiden darf, wenn zuvor ein schriftlicher "Antrag auf Punktverlust" von einem der beteiligten Vereine aus der Liga-Gruppe eingegangen ist. Das war aber nicht der Fall. Die Spruchkammer gab dem Bocholter Protest statt und urteilte, die Entscheidung Tripps aufzuheben und das Spiel wie ursprünglich ausgegangen mit 4:1 für Bocholt zu werten.

Tripp zeigte sich über das Urteil erstaunt. "Wir im Fußballausschuss haben mein Vorgehen bisher immer als gültige Rechtslage angesehen und sind davon ausgegangen, dass in solchen Fällen von Amts wegen eine Entscheidung durch den Spielleiter getroffen werden darf. Von daher hat uns das Urteil überrascht", sagt er. Tripp bezieht sich auf den Paragrafen 32 in der Spielordnung. Dort heißt es in Absatz 3, dass der Verein den fehlenden Spielerpass innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Austragung des Spiels der spielleitenden Stelle zur Überprüfung der Spielerlaubnis vorzulegen hat. "Geschieht das nicht, so gilt mit Ablauf der Frist ein Verfahren zur Überprüfung der Spielerlaubnis des ohne Pass eingesetzten Spielers als eröffnet."

Tripp hätte nur dann entscheiden dürfen, wenn ein "Antrag auf Punktverlust" von einem Verein aus der Liga-Staffel vorgelegen hätte. Viel schlimmer ist die Situation für die Winnekendonker, die sich zuvor bei Tripp erkundigt hatten, ob der Verein etwas tun müsse, um ein Verfahren gegen die Spielwertung in Gang zu setzen. "Uns wurde von Holger Tripp gesagt, dass wir nichts unternehmen müssen. Jetzt im Nachhinein für einen fremdverschuldeten Fehler bestraft zu werden, kann einfach nicht sein", erklärt Viktoria-Coach Sven Kleuskens. Mit Gerechtigkeit habe dies nicht viel zu tun. Tripp bestätigt den Kontakt mit Winnekendonk, macht aber auch deutlich, dass er der Viktoria zur Passivität geraten habe, im Glauben daran, dass ein Verfahren nach Paragraf 32, Absatz 3, als eröffnet gilt. "Die Ist-Situation für Winnekendonk und auch für mich persönlich ist beschissen", sagt Tripp. Kleuskens erklärt weiter: "Es kann auch nicht sein, dass ein Verein, der einen Fehler begangen hat, nicht bestraft wird."

Obwohl es von offizieller Seite heißt, dass das Urteil unanfechtbar ist, bedeutet das nach Lesart der genannten Paragrafen nicht, dass Winnekendonk endgültig leer ausgehen müsste. Denn mit dem Urteil hat die Spruchkammer lediglich die Entscheidung von Tripp aufgehoben. Das nach Lesart von Paragraf 32, Absatz 3, als eröffnet geltende Verfahren schwebt nach wie vor im Raum. Das Einsetzen des nicht-spielberechtigten Bocholters ist noch nicht geahndet - eventuell ein möglicher Ansatz, an den Winnekendonk einen Protest knüpfen könnte. Unklar ist im Übrigen auch, warum zu der Spruchkammersitzung nur Bocholt eingeladen war. Zwar lagen der Kammer die Anmerkungen von Tripp zu dem Fall vor, ihn persönlich oder die Viktoria hatte man jedoch nicht angehört.

(cad)
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