Geldern Stadt ist zuständig für Katzen in der Falle

Geldern · Jäger dürfen "wildernde" Katzen in Wald und Flur nicht mehr erschießen. Das Verwaltungsgericht in Münster urteilte jetzt: Werden sie lebend gefangen, muss das Fundbüro sie annehmen. Die Stadt Geldern ist darauf vorbereitet.

Das sagt das neue Jagdgesetz in NRW
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Foto: dpa, lix fpt bwe

Die beruhigende Nachricht vorab: Dass Jäger nun massenhaft Katzen im Rathaus anliefern werden, die sie früher erschossen hätten, ist nicht zu erwarten. Aber solche Fälle dürften dennoch häufiger werden, glauben viele.

Katzen werden in aller Regel dann von Jägern aufgegriffen, wenn sie in eine Lebendfalle geraten. Und das geschieht versehentlich, als so genannter "Beifang", erläutert Gerhard Thomas, der Vorsitzende der Jägerschaft im Kreis Kleve. "Die Fallen sind ja nicht für Katzen aufgestellt, sondern für andere Tiere. Aber da dackelt schon mal eine Katze rein", sagt er.

In der Region wird meist Füchsen, Mardern oder Iltissen mit Fallen nachgestellt, anderswo auch Waschbären. "Da kann auch ein Igel reintappen - da macht man dann die Klappe auf und lässt ihn wieder laufen", so Thomas. Und wenn eine Katze drinsitzt, wird das Ordnungsamt eingeschaltet.

Das war auch früher schon so, stellt er klar. Einmal eingefangene Katzen durften Jäger nämlich noch nie umbringen, erläutert er. Auch nicht vor der Änderung des Landes-Jagdgesetzes, die im Sommer in Kraft getreten ist. Zwar durften Tiere, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt gesichtet wurden, als "wildernd" geschossen werden. Aber in der Falle war jeglicher Wilderei buchstäblich ein Riegel vorgeschoben, das Katzenleben gerettet. Thomas betont: "Die Jäger wollen ja keine Katzen schießen. Das hat doch nichts mit Jagd zu tun."

Weil nun aber die Zahl der "wilden" Katzen generell nicht mehr durch Abschüsse dezimiert wird, dürfte auch die Zahl der Lebend-Fänge steigen, rechnet er vor. "Die, die früher erschossen wurden, konnten ja nicht mehr in eine Kastenfalle laufen."

Wie oft so etwas bislang vorkommt, darüber gebe es gar keine Statistik. "Die Katzen werden nicht getötet, folglich werden sie nicht registriert", so Thomas.

"Dass es eine Zunahme geben könnte, ist möglich", meint auch Heinz-Josef Freitag, Geschäftsführer des Hegerings Geldern-Issum. Allerdings sei absolut nicht einzuschätzen, ob deshalb größere Schwierigkeiten zu erwarten seien: "Wir sind da ja noch ganz am Anfang einer Entwicklung. Das Problem ist bei uns noch gar nicht diskutiert worden." Und zumindest bis heute sei es auch nicht sonderlich drängend. "Ich habe seit 25 Jahren den Jagdschein und hab' noch nicht eine Katze geschossen", stellt Freitag fest.

Dass die Fundbüros in den Städten und Gemeinden streunende Katzen wirklich annehmen müssen, die Jäger ihnen bringen, hat das Verwaltungsgericht Münster Mitte Oktober in einem Musterprozess entschieden. Natürlich sollen die Mitarbeiter im Rathaus sie nicht in der Schreibtischschublade aufbewahren, aber die Gemeinden sind für die herrenlos aufgegriffenen Vierbeiner eben zuständig.

Die Stadt Geldern reicht sie dann ans Tierheim weiter. Diese Kooperation ist vertraglich abgesichert. Geldern zahlt, ganz egal, wie viele Vierbeiner "anfallen", im Jahr eine Pauschale von etwa 10.500 Euro an die Einrichtung: 31 Cent pro Bürger. Derzeit habe man es mit etwa 60 Tieren im Jahr zu tun, erklärt Stadt-Sprecher Herbert van Stephoudt.

Diese Zahl bestätigt auch das Gelderner Tierheim: 50 bis 70 Katzen kommen dort in einem durchschnittlichen Jahr von der Stadt Geldern an, sagt die Leiterin Kristina Scholz. Lassen sich Besitzer der Vierbeiner ermitteln, werden sie nach Hause zurückgebracht. Sind die Tiere herrenlos, aber zahm, dann werden sie an neue Halter vermittelt.

Handelt es sich aber um wirklich verwilderte Katzen, gibt es dafür keine Chance. Solche Tiere werden kastriert und an "Futterstellen" freigelassen. An diesen Plätzen werden sie - meist von Ehrenamtlern und Tierschützern - mit Nahrung versorgt, damit sie sich ansiedeln und nicht mehr durch die Natur streifen.

(RP)
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