Geldern
Senioren-Union zu Vorsorgevollmachten
Jeder, ob jung oder alt, kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie etwa der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person des Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen.
Viele Menschen sind sich darüber unsicher, was eine Betreuung für sie bedeutet. Wer mag, kann bei Klara Aymanns-Kock hilfreiche Formulare erhalten. Gegen eine Gebühr von zehn Euro können die Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigt werden.
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