Straelen Straelenerin lässt im Streit um ihren Sohn nicht locker

Straelen · Einen ihrer Söhne hat Katja Warnke zurück. Doch ihr Kampf geht weiter, denn noch fehlt ihr der Jüngere der beiden, gerade mal zehn Monate alt. Die zwei Jungen waren der Straelenerin, wie berichtet, Mitte Mai vom Jugendamt mit Unterstützung der Polizei wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung weggenommen worden. Der Vierjährige ist wieder bei ihr, seit sie Ende Mai in einem Drogeriemarkt zufällig dem Jungen mit seinem Vater begegnete. Den Zehnmonatigen hat sie seit der Wegnahme nicht mehr gesehen. "Er ist irgendwo in einer Pflegefamilie", vermutet die 44-Jährige.

Sie hatte zwischenzeitlich gehofft, dass die Sache in ihrem Sinne geregelt worden wäre. Bei einem Anhörungstermin am Gelderner Amtsgericht am 17. Juni wurde die Sorgerechtsproblematik umfassend erörtert. Dabei habe der Richter ihrem Anwalt zugestimmt, der dafür plädiert hatte, die Familie schnell wieder zusammen zu bringen. Der Richter habe zudem einleitend gesagt, dass Warnke eine gute Mutter sei und die Kinder bestens bei ihr aufgehoben seien. Um dann aus den Akten zum Umgangsverfahren die negativen Seiten der Straelenerin hervorzuheben. Man habe sich schließlich verständigt, dass nur noch ein kurzes Gespräch mit einem Gutachter nötig sei, um den gegenüber der 44-Jährigen erhobenen Paranoia-Verdacht auszuräumen. Sie sei damit einverstanden gewesen, sagt Warnke, wenn das innerhalb einer Woche geschehen wäre. Doch darauf wartet sie bis heute. "Die Gegenseite verzögert alles", beklagt sie sich. Man habe ihr zwischenzeitlich gedroht, ihr den vierjährigen Sohn wieder wegzunehmen. Beschwerden ihres Rechtsanwalts seien erfolglos geblieben.

Der Vater der Straelenerin, Professor Ernst Peter Warnke, monierte das widersprüchliche Verhalten des Amtsgerichts, das auch vom Rechtsanwalt aufgezeigt worden sei. "Da wird nach Gemengelage entschieden." Nicht verstehen können die Warnkes auch, dass das Jugendamt noch Ende April feststellte, dass es den beiden Jungs bei der Mutter gut gehe, nur um sie ihr wenige Wochen später wegzunehmen.

Die Kreisverwaltung Kleve sah sich auch gestern nicht in der Lage zu einer Stellungnahme. "So lange die Familie Warnke uns gegenüber keine Schweigepflichtentbindungserklärung abgibt, dürfen wir aus rechtlichen Gründen dazu nichts sagen", so Pressesprecherin Ruth Keuken.

Mittlerweile ist der Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf gelandet. Dort habe, so Gelderns Amtsgerichtsdirektor Jörg Werner, Katja Warnke Rechtsmittel gegen einen neuerlichen Beschluss des Amtsgerichts vom 20. Juli eingelegt.

(kla)
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