Geldern Überfall auf Onkel als Mordversuch gewertet

Geldern · Das Klever Landgericht verurteilte einen Gelderner zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Geld war das Ziel des 31-Jährigen.

 Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft und wurde am ersten Verhandlungstag in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.

Der Angeklagte sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft und wurde am ersten Verhandlungstag in Handschellen in den Gerichtssaal geführt.

Foto: mvo

Kleve Er wollte am Nachmittag des 13. September 2016 seinen Onkel eigentlich nur um Geld bitten. Der 60-Jährige kam dem Wunsch jedoch nicht nach. Daraufhin ging der 31-jährige Gelderner in einen Nebenraum, zückte ein Küchenmesser und stach von hinten auf seinen Onkel ein. "Dieses Tatgeschehen hat die Beweisaufnahme rund abgeklärt", stellte Jürgen Ruby, Vorsitzender Richter am Klever Landgericht, fest.

Die 4. Strafkammer musste gestern jedoch klären, ob es sich dabei um einen versuchten Mord, einen versuchten besonders schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung handelt, oder ob lediglich eine Verurteilung wegen einer gefährlichen Körperverletzung in Betracht kommt, wie es die Verteidigung forderte. Das Schwurgericht kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Der 31-jährige Gelderner wurde unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt, wogegen er allerdings noch Revision einlegen kann.

Dass es überhaupt zu dieser Tat kam, konnte sich selbst ein psychiatrischer Sachverständiger am gestrigen Morgen kaum erklären. Er beschrieb den Angeklagten nach einigen Tests eher als loyalen Menschen, der gerade, was Aggressivität anbelangt, eher zurückhaltend sei. Eine solche Tat würde zu seiner Person daher nicht passen. "Ich kann es mir selbst nicht erklären", beteuerte der Beschuldigte mehrfach.

Was der psychiatrische Gutachter jedoch feststellen konnte, war eine Depression, die der 31-Jährige bei der Tat schon gehabt habe und auch jetzt noch habe. Um sich aufzuputschen, habe der Gelderner immer mal wieder zu Betäubungsmitteln gegriffen, die zu einer Substanzkonsumstörung geführt hätten. Weiterhin sagte er, dass die Behandlung der depressiven Erkrankung absolut notwendig sei. Beides habe jedoch nicht zu einer Aufhebung der Schuldfähigkeit geführt.

Auch Rechtsanwalt Karl Haas erkannte an, dass sein Mandant für die Tat bestraft werden müsse. "Es muss ihm gezeigt werden: Das geht nicht", meinte der Strafverteidiger. Allerdings sah er anders als die Staatsanwaltschaft, die unter anderem wegen eines versuchten Mordes eine siebenjährige Freiheitsstrafe forderte, lediglich die gefährliche Körperverletzung als gegeben an. Die fehlende Tötungsabsicht war dabei einer der Gründe, die Haas diesbezüglich anführte.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hoben jedoch hervor, dass sich der Angeklagte bereits unmittelbar nach dem Geschehen vollumfänglich geständig gezeigt hätte und sich sogar selbst erheblich belastet habe. Obendrein, davon waren beide Seiten und auch das Klever Landgericht überzeugt, habe der 31-Jährige von Anfang an ehrliche Reue gezeigt.

Dies führte bei der abschließenden Verurteilung zugunsten des Beschuldigten zu strafmildernden Umständen. Um eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten wegen des versuchten Mordes kam das Gericht laut Richter Jürgen Ruby aber trotzdem nicht herum. "Das Ziel des Angeklagten war es, an das Geld seines Onkels zu gelangen. Er hatte dabei konkrete Vorstellungen, wie er es macht. Das ist in der Gesamtschau strafrechtlich gesehen ein versuchter Mord aus Habgier. Hinzu kommt noch das Merkmal der Heimtücke. Denn das Opfer versah sich keines Angriffs", erläuterte Ruby. Ein besonders schwerer Raub sei es zudem deshalb, weil der Gelderner mit einem Küchenmesser ein gefährliches Werkzeug benutzt habe.

(pets)
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