Geldern Vergewaltiger muss sechs Jahre hinter Gitter

Geldern · Das Urteil fiel höher aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Staatsanwalt Schulte hatte für einen Gelderner, dem Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen wird, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren veranschlagt. Die Kammer um Richter Gerhard van Gemmeren kam am Landgericht Kleve jedoch zu einem anderen Ergebnis. Insgesamt sechs Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe verhängte sie gegen den Angeklagten.

Dass die Strafe höher ausfiel, lag allerdings nicht daran, dass der Staatsanwalt ein zu geringes Strafmaß angesetzt hätte. Der Grund dafür war ein anderer: Der Gelderner war bereits in einem anderen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden. Die Kammer legte beide Verfahren zusammen - so kam es zu dem jetzigen Urteil. Der Angeklagte wurde in allen Fällen für schuldig befunden. Nur den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs an einer widerstandsunfähigen Person sah die Kammer als nicht erfüllt an.

Der 45-Jährige hatte seine Ehefrau in zwei Fällen zum Oralverkehr gezwungen. Zudem schlug er das Opfer im Zeitraum 2012 bis 2014 mehrfach. Hämatome und Prellungen waren die Folge. Verurteilt hat ihn das Gericht daher wegen Körperverletzung in fünf Fällen.

Doch damit war die Liste der Straftaten noch nicht komplett: Bedrohung, (versuchte) Nötigung und "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" in zwei Fällen kamen noch hinzu. Nachdem bereits ein Rückkehrverbot zur damaligen gemeinsamen Wohnung des Ehepaares durch die Polizei gegen den Täter ausgesprochen worden war, näherte er sich seiner Frau von hinten im Treppenhaus und schob sie in die Wohnung. Im Anschluss blockierte er von innen die Tür und legte ein Küchenmesser auf die Lehne des Sofas. Der mehrfachen Aufforderung, die Wohnung wieder zu verlassen, war er zunächst nicht nachgekommen. Erst als seine Frau die Polizei verständigen konnte, ging er wieder.

Voraussichtlich wird die Verteidigung Berufung gegen das Urteil einlegen.

(vdsa)
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