Explosion in Aengenesch Verurteilter Gas-Lieferant: "Es tut mir leid"

Geldern · Gericht verhängt Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gegen einen Gelderner, der sich wegen des zerstörten Hauses in Aengenesch verantworten musste. Der Mann wird aber 100 Sozialstunden abzuleisten haben.

Explosion in Haus in Geldern
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Ein 42-jähriger Gelderner musste sich vor dem Landgericht Kleve wegen des fahrlässigen Herbeiführens einer Explosion und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Die 2. Große Strafkammer verhandelte dabei über eine Gasexplosion, die sich am 4. Februar in Aengenesch ereignete, ein Haus zerstörte und eine Bewohnerin lebensgefährlich verletzte.

Der Angeklagte arbeitete als Fahrer bei einem Brennstoffhandel und war für die Lieferung von Flüssiggas zuständig. Nach Darstellung des Staatsanwalts Daniel Klocke entwichen am Morgen des 4. Februar 100 Liter Flüssiggas, als der Angeklagte den Tank an dem Haus der Familie füllte. Ein wesentlicher Teil des Gases lief durch die geöffneten Kellerfensterschächte ins Haus statt in den Tank. Gegen 17 Uhr entzündete sich ohne bekannte Ursache das Gas-Luft-Gemisch, das sich im Keller gesammelt hatte - es kam zur Explosion plus Gesamtschaden von 350 000 Euro. Die 44-jährige Bewohnerin, die sich im Keller befand, wurde schwer verletzt.

Am Tag nach der Gasexplosion
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Am Tag nach der Gasexplosion

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Sie erlitt Verbrennungen dritten Grades, unter anderem im Gesicht, am Oberkörper und an den Beinen. 48 Prozent ihrer Körperfläche wiesen Brandverletzungen auf. Vier Wochen lang lag sie im künstlichen Koma, war fast drei Monate in stationärer Behandlung und zudem vier Wochen lang in der Reha. Ihre zwei Töchter (zwölf und fünf Jahre), die bei der Explosion im Wohnzimmer auf dem Sofa saßen, blieben unverletzt. "Glücklicherweise hat die Druckwelle das Wohnzimmer, in dem sich die Kinder aufgehalten haben, nicht auf direktem Weg erreicht", sagte Hans-Willi Lackmann, Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr Geldern, der als Zeuge geladen war.

"Es tut mir leid, was passiert ist, aber ich bin nicht dafür verantwortlich", sagte der 42-jährige Angeklagte zu Beginn der Verhandlung. Das sah Guido Schweers ganz anders. Der Sachverständige, der nach einer Reihe Zeugen endlich Licht in das Geschehen brachte, sprach von einer fahrlässig herbeigeführten Explosion. Heiz- und Tankanlage seien nämlich in Ordnung gewesen, so dass für den Experten nur ein Fehler bei der Befüllung in Frage kam. Es seien 100 von den 1000 bestellten Litern Flüssiggas in den Keller gelaufen. Eine Menge, die der Beschuldigte hätte riechen beziehungsweise sehen müssen, da das Gas-Luft-Gemisch aussehe, als "ob es schneien würde", so Schweers weiter. Außerdem hätte der Füllstandsanzeiger am Tank die Fehlmenge ausweisen müssen.

Der Staatsanwalt folgte im Großen und Ganzen dem Experten, forderte zwei Jahre und drei Monate Haft ohne Bewährung. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch, weil die Schuld ihres Mandanten nicht lückenlos nachgewiesen sei, fügte aber hinzu, dass es im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe geben müsse, da der Angeklagte keine Vorstrafen habe. Da auch Richter Gerhard van Gemmeren nur eine Fahrlässigkeit im mittleren und nicht im bewussten Bereich erkannte, verhängte er die Bewährungsstrafe. 100 Sozialstunden inklusive.

(RP)
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