Kerken Webermarkt wird zur Tempo-20-Zone

Kerken · Das neue Verkehrsgutachten für Kerken wird Veränderungen nach sich ziehen. Eine Tempodrosselung auf Straßen und Plätzen nach Lust und Laune der Politik ist dabei nicht gestattet: Gewisse Verkehrsflüsse müssen erhalten blieben.

 Der Webermarkt im Ortskern von Nieukerk (oben) und das Zentrum von Aldekerk aus der Vogelperspektive.

Der Webermarkt im Ortskern von Nieukerk (oben) und das Zentrum von Aldekerk aus der Vogelperspektive.

Foto: Gerhard Seybert

Da waren sich die Mitglieder des Kerkener Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses einig. Das waren wichtige Informationen, die sie während der jüngsten Sitzung präsentiert bekamen. Es ging um die ersten Ergebnisse eines Verkehrskonzeptes für die Gemeinde Kerken.

Eine wichtige Folgerung aus den Untersuchungen ist, dass der Webermarkt in Nieukerk nicht verkehrsberuhigt bleiben darf. Denn dort ist für eine solche Maßnahme das Verkehrsaufkommen einfach zu hoch.

 Der Webermarkt im Ortskern von Nieukerk (oben) und das Zentrum von Aldekerk aus der Vogelperspektive.

Der Webermarkt im Ortskern von Nieukerk (oben) und das Zentrum von Aldekerk aus der Vogelperspektive.

Foto: Gerhard Seybert

Auf Antrag der CDU- und BVK-Fraktion im Bau-, Umwelt-und Planungsausschuss war bereits Ende November 2010 die Verwaltung beauftragt worden, ein Konzept zur Errichtung von Tempo-30-Zonen zu entwickeln. Außerdem sollte sie die Möglichkeiten der Ausweisung von schilderfreien Zonen in den Ortschaften Aldekerk und Nieukerk prüfen. Nach längeren Diskussionen wurde dann im April 2013 der Auftrag an die Ingenieurgesellschaft Stolz (IGS) weitergeleitet, ein komplettes Verkehrskonzept für die beiden Ortschaften zu erstellen. IGS-Mitarbeiter Michael Vieten stellte die ersten Erkenntnisse vor.

Die Fachleute ermittelten erst einmal durch Zählungen die Intensität der Verkehrsflüsse. Dabei beschränkten sie sich auf die Ortskerne Aldekerk und Nieukerk. Vieten informierte die Ausschussmitglieder vor allem auch über rechtliche Hintergründe einer Verkehrsplanung. "Sie dürfen nicht überall verkehrsberuhigte Bereiche oder Tempo-30-Zonen einführen, wo sie es gerade wollen", zog der Fachmann ein generelles Fazit.

Das hänge immer an dem entsprechenden Verkehrsaufkommen beziehungsweise an der Funktion einer Straße. Beispielsweise diene die Bundesstraße 9 als wichtige Transitstrecke in beiden Ortschaften. Auch die Landstraßen in Nieukerk und Aldekerk hätten ebenfalls die Funktion, den Verkehr in die Zentren hinein- und wieder hinauszuführen. Konkret hat beispielsweise die B 9 Erschließungsfunktion für den Korridor Weeze-Kevelaer-Geldern-Kerken an die A 40 und an die Stadt Krefeld sowie über die L 362 an die Stadt Kempen.

Die B 510 bildet die Anbindung für den Korridor Rheurdt-Kamp-Lintfort und an die A 57. Die L 362 (Kempener Landstraße) hat Anbindungsfunktion an die A 40 und die Stadt Kempen, die L 140 (Heronger Straße) für den Korridor Wachtendonk-Wankum-Herongen-Venlo und an die A 40 (Richtung Westen). Auch in anderen Bereichen sei das Verkehrsaufkommen ausschlaggebend für Geschwindigkeitseinschränkungen, bemerkte der Verkehrsplaner. So werde die Gemeinde sicherlich bald gezwungen sein, auf dem Webermarkt die verkehrsberuhigte Zone in eine Tempo-20-Zone umzuwandeln, weil dort das Verkehrsaufkommen für eine "Spielstraße" einfach zu hoch sei.

Auch die Verkehrs-Infrastruktur wurde von den Gutachtern erfasst. Dazu gehören Verkehrsregelungen, Geh- und Radwege, Geschwindigkeitsregelungen sowie Einbahnstraßen. Hinzu kommt die Umfeldnutzung mit Wohnen, Einzelhandel, Büro/Handwerk/Dienstleistung, Gastronomie, sozialen Einrichtungen/Bildungsstätten sowie Landwirtschaft und Gewerbe. Danach empfahl der Fachmann zusammenhängende Zonen: verkehrsberuhigt, Tempo 20 und Tempo 30. Denn auch durch das Umfeld ergeben sich verkehrspolitische Zwänge.

Die Präsentation wurde anschließen an die Fraktionen weitergeleitet. Sie müssen das bisherige Vorgehen noch bestätigen. Dann könnten weitere Schritte wie Änderung der Beschilderung, Gestaltung der Ortseingänge, Prüfung der Radverkehrsführung im Bereich Vorfahrtstraßen und das Erstellen eines Flyers folgen.

(RP)
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