Geldern Weniger Hartz-IV-Empfänger als noch im November

Geldern · Im Kreis Kleve leben im Dezember 17.317 Menschen in 9329 Bedarfsgemeinschaften. Im Vergleich zum November sind es 113 Bedarfsgemeinschaften weniger. Im Vorjahr war die Zahl mit 9172 Bedarfsgemeinschaften noch niedriger. Diese Zahlen teilte die Klever Kreisverwaltung mit.

"Erfreulich hoch" sei die Anzahl der Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Mit 413 Vermittlungen liegt die Zahl deutlich über der Vermittlungszahl des Vormonats (257) und auch über der Vermittlungsquote des Vorjahresmonats (382). "Eine erfolgreiche Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist für die Arbeitsuchenden wie ein Schritt in ein neues Leben", sagt Landrat Wolfgang Spreen. Die Anzahl der Vermittlungen wird in der SGB-II-Statistik mit einer Wartezeit von drei Monaten abgebildet, so dass die Vermittlungszahlen aus August für den Dezemberbericht relevant sind. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften wird hingegen trennscharf für den aktuellen Monat ausgewiesen.

Die laufenden Fälle in den 16 örtlichen Jobcentern werden bislang in Papierform geführt. Meterweise stapeln sich die abgeschlossenen Akten in den Archiven, die anbauen müssten, würde hier nicht etwas geändert. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein wurde seit Mitte 2016 die Möglichkeit der Digitalisierung entwickelt. Nachdem das Jobcenter der Stadt Kalkar gemeinsam mit dem Jobcenter des Kreises Kleve erfolgreich eine Testphase durchlaufen hat, fällt mit Beginn des kommenden Jahres der Startschuss für die Umstellung auf eine digitale Aktenführung in den übrigen örtlichen Jobcentern. "Die eAkte ist ein großer Gewinn für die tägliche Arbeit, denn statt der Bearbeitung riesiger Aktenmengen kann dank des Einsatzes der Informationstechnologie sowohl die Leistungsfähigkeit als auch die Wirtschaftlichkeit in den Jobcentern erhöht werden. Davon profitieren letztlich die Kunden, also die Arbeitsuchenden im Kreis Kleve", heißt es beim Kreis.

Die Jobcenter versprechen sich von der eAkte verbesserte Auskunftsmöglichkeiten, eine schnellere Antragsbearbeitung, schnelleren Aktenzugriff, den Wegfall von Suchvorgängen und die Verringerung von Lagerfläche. Bereits vorhandene Papierdokumente werden nach und nach digitalisiert. Datensicherung und Sozialdatenschutz haben dabei hohe Priorität. Eingereichte Papierunterlagen werden nach der Überführung in die eAkte noch etwa sechs Wochen aufbewahrt und danach vernichtet. Sollten Kunden ihre Originalunterlagen eingereicht haben und diese zurückerhalten wollen, müssen sie das dem örtlichen Jobcenter rechtzeitig mitteilen. Einige Dokumente bleiben dauerhaft in Papierform im Jobcenter. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche und psychologische Gutachten oder Urkunden.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort