Issum Windenergie macht großen Schritt nach vorne

Issum · In das Thema Windenergie kommt in Issum Bewegung: Der Rat der Gemeinde Issum hatte im April die Änderung des Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" beschlossen. Jetzt konnte die Bürger-Energie Issum dadurch die Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) beim Kreis einreichen.

 Die Voraussetzungen für den Bau neuer Windräder sind auf einem guten Weg.

Die Voraussetzungen für den Bau neuer Windräder sind auf einem guten Weg.

Foto: Martin Büttner

"Damit wurde ein wichtiger Meilenstein planmäßig erreicht", freut sich Verstandsmitglied Gregor Breidenstein. "Insgesamt sollen in den beiden Windparks Oermter und Vorster Feld jeweils vier Anlagen vom Typ ,Enercon E 115 TES' mit einer Leistung von jeweils drei Megawatt errichtet werden, wobei die Genossenschaft vier Anlagen betreiben wird", ergänzt sein Kollege Alfred Soppe. "Diese modernen, getriebelosen Anlagen gelten als sehr effizient, robust und langlebig." "Insbesondere durch die jetzt verfügbare Technologie der Serrations sind sie zudem noch besonders leise", erklärt Werner Soika und fügt hinzu, dass wenn alles nach Plan weiterläuft, die Genehmigung noch in 2016 und die Inbetriebnahme der Windräder im Jahr 2017 erfolgen wird.

"Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, der Genossenschaft beizutreten", erläutert mit Peter Schwengler das vierte Vorstandsmitglied und betont, dass neben der zu erwartenden finanziellen Rendite, bereits ein einziger Genossenschaftsanteil von 500 Euro eine jährliche Stromproduktion von circa 5000 Kilowattstunden entspricht, mehr als genug um einen normalen Drei-Personen-Haushalt komplett mit erneuerbarer elektrischer Energie zu versorgen und dadurch rund 3000 Kilogramm CO2 Treibhausgas pro Jahr einzusparen. Damit geht nun auch die Projekt-Finanzierung der Issumer Genossenschaft in die Schlussphase.

Zunächst wird sie bei einem Informationsabend Mitte September alle Mitglieder über die zu erwartenden wirtschaftlichen Ergebnisse informieren und den Zeitrahmen bekanntgeben, in dem man sein durch die Anschubfinanzierung erworbenes Optionsrecht ausüben muss. Sollte nach dieser Frist noch freies Eigenkapital vorhanden sein, wird dies allen Mitgliedern wie auch allen interessierten Bürgern der Gemeinde Issum sowie der angrenzenden Gemeinden gleichmäßig angeboten. Nach Ablauf dieses Stichtages ist ein Eintritt in die Genossenschaft bis auf weiteres voraussichtlich nicht mehr möglich.

(RP)
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