Straelen Wo Straelener Kinder eingeschult werden können

Straelen · Alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August 2016 schulpflichtig. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder mit Wohnsitz in Straelen erhalten von der Stadtverwaltung Straelen eine Einladung mit Termin zur Anmeldung ihres Kindes an einer Straelener Grundschule. Es steht den Eltern aber auch frei, eine andere Grundschule zu wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur, sofern dort noch Kapazitäten frei sind. Schülerfahrtkosten erstattet die Stadt Straelen für den Besuch der nächstgelegenen Grundschule in ihrer Zuständigkeit, wenn hierauf ein Anspruch besteht. Darüber hinausgehende Kosten müssen die Eltern selbst tragen. Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden, werden die Eltern gebeten, sich bei der jeweiligen Schule ihres Wohnortes zu melden.

Einschulungen sind möglich an der Katharinenschule, Fontanestraße 4, für den Teilstandort in Holt, Schulweg 4, Telefon 02834 1016, sowie für den Teilstandort in Herongen, Niederdorfer Straße 4, Telefon 02839 743.

Kinder, die nach dem 1. Oktober 2010 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Anträge sind bei den Grundschulen erhältlich.

(RP)
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