Mord in Goch 65-Jähriger soll in ein psychiatrisches Krankenhaus

Goch/Kleve · Der Facharzt für Psychiatrie diagnostizierte beim Angeklagten eine Schizophrenie. Wegen ihr habe er seine Lebensgefährtin getötet.

Zwei Psychiater, ein Ergebnis: Der 65-Jährige, der im Oktober vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin vorsätzlich in einer Gocher Wohnung getötet haben soll, handelte nach den Angaben der beiden Fachärzte in einem Zustand der Schuldunfähigkeit.

Der Angeklagte hatte das Geschehen vor dem Schwurgericht des Klever Landgerichts bereits eingeräumt. Er berichtete in seiner Vernehmung allerdings von Wahnvorstellungen, Verschwörungstheorien und Stimmen, die er gehört habe. Auch den im Fall ermittelten Polizeibeamten erzählte er dies kurze Zeit nach der Tat.

"Er verfiel sofort in einen Redeschwall", erinnerte sich ein 61-jähriger Polizeibeamter, der auch ein Cousin des Angeklagten ist. Als solcher beschrieb er den Beschuldigten in der Vergangenheit als eher unauffällig.

Jack Kreutz, psychiatrischer Gutachter, diagnostizierte eine "paranoide und halluzinatorische Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis", die bereits über einen längeren Zeitraum beim Angeklagten bestanden haben soll. "Er berichtete mir, dass die Stimmen, die er hört, bereits in seinem 10. Lebensjahr begonnen haben", sagte Kreutz.

Diese Symptomatik habe auch zum Vorfall im vergangenen Oktober geführt. Der Angeklagte schilderte dem Psychiater sowie den Ärzten in der psychiatrischen Klinik, in der er zur Zeit untergebracht ist, dass er sich durch Stimmen und Wahnvorstellungen bedroht gefühlt habe. Daraufhin habe er seine 68-jährige Lebensgefährtin mit insgesamt elf Messerstichen erstochen.

"Der Angeklagte hatte nicht die Möglichkeit zu denken, ob er noch einen anderen Weg gehen kann. Für ihn war diese Tat die einzige Möglichkeit", sagte Kreutz und ergänzte: "Ihm ist es sehr schwer gefallen, diesen Schritt zu gehen. Aber er dachte, wenn alles nicht geht, dann gehen wir gemeinsam aus dem Leben." Nach eigenen Angaben bedauerte der Beschuldigte, dass er selbst schwer verletzt überlebt habe.

Kreutz regte aufgrund seines Gutachtens an, den 65-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, auch wenn die Therapie schon erste Erfolge gezeigt habe. Das Klever Landgericht entscheidet am 11. Mai.

(pets)
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