Goch Änderung der Gocher Parkgebühren geplant

Goch · Wichtige Ziele wie "stets genügend" freie Parkflächen seien erreicht worden, heißt es bei der Stadt sieben Monate nach Einführung der Gebührenpflicht. Dennoch gibt es jetzt Verbesserungsvorschläge.

 Seit Mai müssen Gocher und Gäste in der Innenstadt Parkgebühren bezahlen. Laut Stadt hat man damit "wichtige Ziele erreicht".

Seit Mai müssen Gocher und Gäste in der Innenstadt Parkgebühren bezahlen. Laut Stadt hat man damit "wichtige Ziele erreicht".

Foto: GOTTFRIED EVERS

Es tut sich was in puncto Parkgebühren in Goch. Schon im Bürgermeister-Wahlkampf war abzusehen, dass die Parkraumbewirtschaftung unabhängig vom Wahlausgang bald wieder auf der politischen Agenda stehen würde. Alle drei Bewerber hatten angekündigt, dass die Anfang Mai in Kraft getretenen Regeln überdacht werden würden. Jetzt, zwei Monate nach der Wahl von Ulrich Knickrehm (BFG) zum ersten Bürger und einen Monat nachdem die Gocher CDU mit ihren Änderungsvorschlägen an die Öffentlichkeit getreten ist, gibt es auch von der Stadt selbst konkrete Entwürfe. Mit ihnen soll "die aktuelle Parkraumbewirtschaftung durch Änderungen der Parkgebührenordnung verbessert werden". So steht es in der Drucksache, die im Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Dienstag, 8. Dezember (ab 18 Uhr), gleich als erstes diskutiert wird.

Gegliedert ist die Vorlage in sechs Bereiche. Themen sind die Höchstparkdauer, die Restparkdauer, die Monats- und Jahresparkscheine, die Ermäßigung für Schüler des Berufskollegs, Sonderregeln für Bewohner und Beschäftige sowie das sogenannte Brötchenticket.

Bei den ersten vier Punkten ist die Stadt bereit, Änderungen zuzulassen. Den privilegierten Parkgebühren für in der Innenstadt Beschäftigte hingegen, die auch der Werbering gefordert hatte, wird ebenso eine Absage erteilt wie der von der im Rat stärksten Fraktion, den Christdemokraten, vorgeschlagenen Verdopplung der kostenlosen Kurzparkzeit. Eine "Verlängerung der gebührenfreien Zeit würde dem Zweck des ,Brötchentickets' widersprechen", heißt es in der Drucksache.

Gegen die Sonderregel für Beschäftigte wird von Verwaltungsseite abermals darauf verwiesen, dass solch eine Maßnahme nur im Fall von städtischem Parkraummangel möglich sei. Den gebe es in Goch aber nicht. Zudem könnten Beschäftige bereits jetzt mit dem Monats- oder Jahresparkschein günstiger parken als mit am Automaten gezogenen Tickets.

Immerhin: Genau diese langfristigen Parkscheine sollen laut Verwaltung künftig günstiger werden und weniger Einschränkungen unterliegen. Bisher waren für die ermäßigte Variante 17,50 Euro monatlich oder 175 Euro jährlich zu entrichten. Nun schlägt die Stadt vor, monatlich 12 oder jährlich 120 Euro zu verlangen. Außerdem soll damit dann nicht mehr nur auf den bisher vorgegebenen vier Parkplätzen, sondern überall dort, wo es keine Einschränkung der Höchstparkdauer gibt, das Fahrzeug abgestellt werden dürfen.

Die Höchstparkdauer wiederrum soll laut Verwaltung "weitestgehend" aufgehoben werden. Allerdings: "Wichtige Ausnahmen wären für die [...] zentralsten Parkflächen vorzusehen, die [...] besonders stark frequentiert werden", so die Drucksache. Gemeint sind damit folgende Stellen: Marktplatz, die gepflasterten Stellplätze vor der ehemaligen LVA, Herzogenstraße, Parkplatz Balfourweg, Balfourweg, Parkplatz am Steintor, Bahnhofstraße ab Balfourweg bis einschließlich Niersbrücke sowie Brückenstraße zwischen Markt und erster Niersbrücke. Hier soll laut Verwaltungsvorschlag künftig maximal drei Stunden Parken möglich sein (vorher waren es zwei Stunden), an der Steinstraße bleibt es bei der Kurzzeitparkregelung. Wobei auch hier eine Erhöhung von 20 auf 30 Minuten "vorstellbar" sei.

Um dem Eindruck vorzubeugen, die Ausnahmen-Straßenliste sei lang, führt die Stadt in dem sechsseitigen Dokument aus, dass "insgesamt 929 der 1122 bewirtschafteten Parkplätze" künftig ohne zeitliche Beschränkung genutzt werden könnten. Also "die weit überwiegende Zahl". Genau auf diesen Plätzen soll dann auch das "Abparken" möglich sein. Also die Folgenutzung eines bereits gezogenen, aber noch nicht abgelaufenen Parkscheins.

(RP)
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