Goch Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen in Goch

Goch · Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Goch beginnt. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde (Familienstammbuch), das letzte Zeugnis der Grundschule einschließlich der Grundschulempfehlung und der mit dem vorgenannten Halbjahreszeugnis ausgehändigte Anmeldeschein (4-fach) vorzulegen.

Gemeinschaftshauptschule Gustav-Adolf, 02823 93400, vom 5. Februar bis 2. März, montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr, donnerstags von 9 bis 15 Uhr.

Leni-Valk-Realschule, 02823 411760, vom 14. Februar bis 2. März, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr. Städtisches Gymnasium, 02823 92950, vom 5. bis 23. Februar, montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 13 Uhr. Ebenfalls in der Zeit vom 5. bis 23. Februar 2018 nimmt das Städtische Gymnasium Anmeldungen für die Einführungsphase der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufe 10/EF) entgegen.

Aufgenommen werden Schüler der 10. Klasse der Real- und Hauptschule, die mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten. Ebenfalls aufgenommen werden Schüler verschiedener Schulformen des berufsbildenden Schulwesens, welche die Fachoberschulreife vermitteln. Auch sie müssen die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen. Für die Anmeldung sind erforderlich: Geburtsurkunde, Familienstammbuch oder Personalausweis, tabellarischer Lebenslauf, ein Foto und das letzte Zeugnis der zurzeit besuchten Schule.

Bei der Gesamtschule Mittelkreis, 02823 928160, sind vom 5. bis 7. Februar nach Terminvergabe Anmeldungen für die Jahrgangsstufe 5 möglich. Für die Einführungsphase der Sekundarstufe II nimmt die Schule vom 19. bis 21. Februar, jeweils von 14 bis 16 Uhr, Anmeldungen entgegen. Aufgenommen werden Schüler der 10. Klasse der Real- und Hauptschule, die mit dem Zeugnis der Fachoberschulreife die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten.

Ebenfalls aufgenommen werden Schüler verschiedener Schulformen des berufsbildenden Schulwesens, welche die Fachoberschulreife vermitteln. Auch sie müssen die Berechtigung für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten. Die Schüler sollten das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

(RP)
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