Goch Drogen-Prozess: Richter verhängt harte Strafen

Goch · Kiloweise Marihuana, Haschisch und Kokain haben sie über die Grenze eingeführt und in Deutschland verkauft. Dafür müssen fünf Männer nun zum Teil viele Jahre ins Gefängnis.

 Alle Angeklagten müssen ins Gefängnis, weil sie Drogen in nicht geringen Mengen eingeführt und damit gehandelt haben.

Alle Angeklagten müssen ins Gefängnis, weil sie Drogen in nicht geringen Mengen eingeführt und damit gehandelt haben.

Foto: Gottfried evers

Zu viert sind sie in Handschellen in den Gerichtssaal geführt worden - zum letzten Verhandlungstag, zum Tag der Entscheidung. Der Richter und die Schöffen betreten den Saal, das Urteil wird verlesen, von Anklagebank und Publikum kommen Seufzer. Für zwei der fünf Angeklagten im Drogen-Prozess geht es nach dem Urteil direkt wieder zurück ins Gefängnis. Zu erheblich sei die Haftstrafe, die beide erwartet, begründet Richter Jürgen Ruby seine Entscheidung, den Haftbefehl nicht außer Vollzug zu setzen. Acht Jahre wird der Niederländer (44) verbüßen müssen, sein Partner aus Goch (49) fünf Jahre und sechs Monate. Weil er ganz wesentlich zur Aufklärung des Falls beigetragen hat "und nie einen Hehl daraus machte, der Kopf der Gruppe gewesen zu sein", sagt Ruby.

Nichtsdestotrotz sei Handel mit Rauschgift betrieben worden, so der Richter weiter: "Sie haben schwere Straftaten begangen, die deswegen auch vor der großen Strafkammer verhandelt worden sind." 70 Kilo Marihuana, 45 Kilo Haschisch und ein Kilo Kokain sollen die Männer über die Grenze transportiert und in Deutschland verkauft haben.

Aufgehoben sind die Haftbefehle gegen den 51 Jahre alten Uedemer und den 46-jährigen Kevelaerer zwar auch nicht - aber außer Vollzug gesetzt. Sie dürfen bis zum Haftantritt erstmal zurück zu ihren Familien. Mit der Auflage, umgehend ihren Wohnsitz bei der Polizei zu melden und jeden Montag Kontakt zu den Behörden aufzunehmen.

Der Kevelaerer fällt nach dem Urteil seiner Frau in die Arme. Erleichterung sieht allerdings anders aus. Er wird drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter verbringen müssen, weil er als Kurier wissentlich den risikoreichsten Part - nämlich die Einfuhr von Rauschgift in die Bundesrepublik - übernommen hat. Zu einem Jahr länger ist der zweite Kurier verurteilt worden, nur wenig habe er zur Aufklärung beigetragen, ganz im Gegensatz zum 46-Jährigen. "Es wird niemand schärfer bestraft, weil er keine Angaben macht", erklärt Ruby. Aber: Derjenige, der Angaben mache, dürfe dann auch mit einer Strafmilderung rechnen. Sofern die Aussagen zur Aufklärung beitrügen.

Als Großhändler für Kokain und Marihuana bezeichnet Richter Jürgen Ruby schließlich den 29-Jährigen aus Kevelaer während seiner Urteilsbegründung. "Obwohl die Kammer davon ausgeht, dass Sie die Hälfte des Kokains selbst konsumiert haben", sagt Ruby. Die andere Hälfte sei in den Verkauf gelangt, und das müsse bestraft werden - drei Jahre verhängt der Richter gegen den jungen Mann, obwohl die Verteidigung eine Bewährungsstrafe anregte mit der Auflage, einen Therapieplatz zu suchen. Dieser Forderung wollte das Gericht so nicht nachkommen, der 29-Jährige habe aber nach einem Jahr in Haft die Möglichkeit, in Eigeninitiative eine Therapie zu organisieren. Und dann könne noch mal über die Haftstrafe verhandelt werden.

Zwar folgt Richter Jürgen Ruby mit seinen Urteilen nicht in vollem Maße den Forderungen des Staatsanwaltes, der zum Beispiel für den Niederländer in seinem Plädoyer neun Jahre Gefängnis verlangte. Aber: Ruby ist weit weg von dem, was die Verteidiger dem Gericht nahelegten, nämlich über Haftverschonung und Bewährungsstrafen nachzudenken. "Es geht nicht um Geld, so wie es der Staatsanwalt sagte. Es geht um Rauschgift", begründet der Richter die Härte der Strafen. Es werde über die Legalisierung von Cannabis derzeit zum Beispiel in Düsseldorf diskutiert, so der Richter. Er sehe allerdings nicht, dass Taten wie diese, also kiloweise Drogen zu verkaufen, "jemals legal sein werden."

(RP)
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