Goch Es wird schwerer, Hilfe zu bekommen

Goch · Eltern beklagen sich, dass es Probleme gibt, für ihre Kinder Integrationshelfer zu bekommen. Hintergrund ist ausgerechnet die Inklusion. Denn die hat zur Folge, dass es eigentlich keine integrativen Gruppen mehr gibt.

 Niam mit seinem Bruder Neo. Der Dreijährige leidet am Down Syndrom und besucht seit August den Kindergarten. Hier benötigt er eigentlich eine individuelle Betreuung. Doch einen Integrationshelfer gibt es für ihn noch nicht.

Niam mit seinem Bruder Neo. Der Dreijährige leidet am Down Syndrom und besucht seit August den Kindergarten. Hier benötigt er eigentlich eine individuelle Betreuung. Doch einen Integrationshelfer gibt es für ihn noch nicht.

Foto: Evers

Für viel Gesprächsstoff hat der Fall des kleinen Niam gesorgt. Der Junge, der am Down Syndrom leidet, bekommt wie berichtet keinen Integrationshelfer. Der Dreijährige ist kein Einzelfall. Weitere Eltern haben sich in ähnlicher Sache an den Kreis Kleve gewandt. Teilweise sind auch schon Anwälte eingeschaltet. Auf Anfrage der RP nimmt der Kreis zu dem Problem Stellung und verweist darauf, dass für die unbefriedigende Situation neue Regelungen verantwortlich sind. Gleichzeitig stellt der Kreis klar, dass man aus Datenschutzgründen zu konkreten Einzelfällen keine Angaben im laufenden Verfahren machen könne.

Was hat sich konkret bei der Bewilligung von Integrationshelfern für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen zum 1. August 2014 geändert?

Sprecherin Ruth Keuken vom Kreis Kleve weist darauf hin, dass der Landschaftsverband Rheinland mit Beginn des Kindergartenjahres 2014/15 im Rahmen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der damit verbundenen Folgegesetzgebung die bisherige Finanzierung von integrativen Kindergartengruppen verändert habe. Die bisherige Projektförderung wurde durch eine Einzelfallförderung ersetzt. Dies hat zur Folge, dass integrative Gruppen in Kindertageseinrichtungen nicht mehr geführt werden. Die Betreuung der behinderten Kinder erfolgt nun in Umsetzung des Inklusionsgedankens in den Regelgruppen. Die Finanzierung des besonderen Betreuungsbedarfes von körperlich, geistig oder seelisch behinderten Kindern erfolgt durch den Jugendhilfeträger nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und dem Landschaftsverband Rheinland als überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Rheinland und den Krankenkassen können Kindergartenträger Therapieleistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen.

Gibt es bei Ihnen schon Beschwerden von weiteren Eltern?

Bisher sind wenige Beschwerden von Eltern wegen abgelehnter Integrationshelfer eingegangen. Einzelne Widersprüche gegen die Ablehnungen werden derzeit im Vorverfahren bearbeitet.

Wie sollen Kindergärten mit Kindern verfahren, die aufgrund ihrer Behinderung eine Einzelbetreuung brauchen?

Die Kindertageseinrichtungen melden dem zuständigen Jugendamt Kinder mit einem erhöhten Betreuungsbedarf, der sich auf eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung begründet und können für diese Kinder den 3,5-fachen Fördersatz nach dem KiBiz erhalten. Demgegenüber haben dann die Kindergartenträger die Möglichkeit, die Gruppenstärke entsprechend zu reduzieren. Darüber hinaus besteht für den Kindergartenträger die Möglichkeit, eine zusätzliche Inklusionsförderpauschale in Höhe von 5 000 Euro pro Kindergartenjahr beim Landschaftsverband Rheinland zu beantragen. Des Weiteren haben die Kindergartenträger in Einzelfällen die Möglichkeit, bestimmte Leistungen im Rahmen der Heilmittelverordnung direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Träger durch diese zusätzliche behinderungsbedingte Förderung in der Lage sind, eine den Anforderungen der Kinder angemessene Betreuung im Kindergarten zu gewährleisten. Hieraus folgt, dass der Einsatz von weiteren, über den örtlichen Sozialhilfeträger finanzierten Inklusionshilfen regelmäßig nicht erforderlich ist.

Wohin können sich betroffene Eltern wenden?

Betroffene Eltern sollten sich rechtzeitig an den Kindergarten ihrer Wahl wenden. Dieser kann alle nötigen Schritte einleiten.

(RP)
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