Goch/Kleve Gocher erneut wegen Beihilfe zum Marihuana-Anbau verurteilt

Goch/Kleve · Der 59-Jährige fand, dass im ersten Urteil seine Aufklärungshilfe nicht genügend gewürdigt worden sei. Die Kammer sah das anders.

Teilweise kopfschüttelnd nahm ein 59-jähriger Gocher sein Urteil im Berufungsverfahren entgegen. Die 1. große Strafkammer des Klever Landgerichts hatte ihn gestern wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte, der Räumlichkeiten einer Gocher Gewerbehalle für den Betrieb einer professionellen Marihuanaplantage zur Verfügung gestellt hatte, war bereits am 3. September 2015 schuldig gesprochen worden. Die damalige Strafkammer verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten. Gegen dieses Urteil hatte der Beschuldigte, der geständig war, Revision eingelegt. Er fand, dass seine Aufklärungsbemühungen nicht hinreichend gewürdigt worden seien. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin das Urteil auf und verwies den Fall an eine andere Kammer des Klever Landgerichts. Diese bestätigte nun im Großen und Ganzen das erste Urteil.

Zum gestrigen Verhandlungstermin hatte das Gericht unter anderem einen Kriminalhauptkommissar geladen. Dieser stufte die Aussagen des Beschuldigten über Mittäter und andere potenzielle Marihuanaplantagen zwar als glaubwürdig ein, allerdings seien sie bis heute nicht eindeutig nachweisbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten zudem vor, dass er erst zu spät Aufklärungshilfe habe leisten wollen.

Der 59-Jährige hatte im Berufungsverfahren gehofft, die Untersuchungshaft verlassen und einen Job als Hausmeister annehmen zu können. Er bereue es obendrein zutiefst, die Räumlichkeiten für eine professionell betriebene Marihuana-Plantage zur Verfügung gestellt zu haben. Er habe erst jetzt im Gefängnis gemerkt, was auch leichte Drogen bei Menschen anrichten könnten, so der Angeklagte.

Gegen das gestrige Urteil kann er erneut binnen einer Woche Revision einlegen.

(pets)
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