Goch/Kleve Gocher zu über drei Jahren Haft verurteilt

Goch/Kleve · Dem 42-Jährigen werden Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Das Landgericht Kleve hat eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen einen 42-Jährigen aus Goch verhängt. Die Kammer befand, dass der Gocher vorsätzliche Körperverletzung und versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung begangen habe.

Im September 2015 hatte der Angeklagte seinem Mitbewohner mit der Faust ins Gesicht geschlagen und 200 Euro von ihm gefordert. Als der Mann, der durch den Schlag eine Platzwunde erlitten hatte, ihm das Geld nicht geben konnte, nahm der Angeklagte sich die Bankkarte des Geschädigten aus dessen Geldbörse. Zudem holte der 42-Jährige ein Messer und soll damit gedroht haben, seinen Mitbewohner umzubringen, würde er ihm das Geld nicht geben. Mit der Bankkarte in der Hand soll der Täter den Geschädigten gezwungen haben, die 200 Euro mit ihm abzuheben. Das Messer soll der Gocher zuvor weggelegt, die Hand aber so hinter dem Rücken platziert haben, dass der Mitbewohner dachte, weiterhin bedroht zu werden. Vor der Tür wartete jedoch bereits die Polizei, die ein weiterer Mitbewohner gerufen hatte, und nahm den Gocher fest.

In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Strafrahmen liege bei den vorgeworfenen Taten zwar bei mindestens fünf Jahren, doch bei dem Angeklagten sei eine Strafmilderung zulässig. Grund hierfür seien das Eingeständnis der Tat sowie der Umstand, dass es nur bei einem Versuch geblieben sei.

Zwar war der Angeklagte während der Tat leicht enthemmt - er hatte Methadon genommen und ein paar Bier getrunken - dies habe laut Kammer aber keinen direkten Einfluss auf die Strafmilderung. Auch die Kammer sprach bei der Tat von einem minderschweren Fall, begründete ihr Urteil aber unter anderem mit etlichen Vorstrafen des Angeklagten. Zudem sei der 42-Jährige zum Zeitpunkt des Vorfalls auf Bewährung gewesen und die Tat habe sich lediglich drei Tage nachdem der Gocher für ein anderes Vergehen verurteilt wurde, ereignet.

Eine Entzugstherapie sei für den laut eines medizinischen Sachverständigen von verschiedenen Suchtmitteln abhängigen 42-Jährigen kaum mehr eine erfolgversprechende Alternative. Sämtliche bisherigen Versuche von den Drogen wegzukommen, seien von dem Angeklagten abgebrochen worden.

(RP)
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