Goch/Weeze Gutachten: Flüchtlingsjunge starb nicht an Medikamenten

Goch/Weeze · Die Ermittlungen nach dem Tod eines Flüchtlingsjungen aus der Unterkunft am Weezer Flughafen haben keine Anhaltspunkte für eine falsche ärztliche Behandlung oder eine Straftat ergeben. Das teilte der zuständige Staatsanwalt Hendrik Timmer auf RP-Anfrage mit. Er bezieht sich dabei auf das so genannte histologische (feingewebliche) Gutachten. Auch wenn das abschließende toxikologische Gutachten noch ausstehe, könne ausgeschlossen werden, dass das Kind an einer Medikamenten-Vergiftung gestorben ist. Diese Vermutung hatte die Bezirksregierung Düseldorf ins Spiel gebracht, die für die Unterkunft zuständig ist.

"Laut Gutachten hat bei dem Jungen eine schwere Erkrankung vorgelegen", so Timmer. Es habe sich aber definitiv nicht um eine bakteriologische Entzündung gehandelt, daher gehe man von einem viralen Infekt aus. Es habe eine Entzündung der Bronchien vorgelegen, die sich auf die Lymphknoten ausgebreitet habe. Dadurch sei es zu einem so genannten septischen Schock bei dem Jungen gekommen. Dabei gibt es einen Krankheitserreger, der die Blutbahn des Patienten erreicht hat und gegen den das Immunsystem sich nicht ausreichend zur Wehr setzen kann. Ein septischer Schock ist ein kritischer, lebensgefährlicher Zustand, der in der Mehrzahl der Fälle zum Tode führt. Das war auch hier der Fall. Die fiebersenkenden Mittel hätten hier nicht helfen können. Sie hätten im Umkehrschluss aber auch keinen Schaden anrichten können. Mit Medikamenten sei die schwere Erkrankung nicht zu behandeln gewesen.

Wie berichtet, hatte die Mutter ihren Jungen mit Fieber in die Krankenstation der Unterkunft gebracht. Dort war ihm Paracetamol als Zäpfchen verabreicht worden. Plötzlich hatte sich der Zustand so verschlechtert, dass die Eltern ihren Sohn am nächsten Tag leblos zur Krankenstation brachten. Dort wurde er zwar sofort wiederbelebt, er starb dann aber später im Krankenhaus. Die Rettungssanitäter hatten auch ein Fläschchen mit einem arabischen Medikament mitgenommen. "Aber auch dieses Medikament steht nicht in Zusammenhang mit dem Tod des Jungen", erklärt der Staatsanwalt.

(RP)
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