Goch KBV zu Lebenshilfebau: Das Flachdach passt nicht

Goch · In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Rat, wie berichtet, auch dem Verkauf des Grundstücks am Bahnhof an die Lebenshilfe zugestimmt. Damit ist der Weg frei für den Neubau eines Wohnheims. Im Vorfeld hatte das Projekt zu heftigen Debatten geführt. Vor allem, weil sich die Politik ein Gesamtkonzept für das Gelände wünschte. Karl Renard erläutert für die KBV, dass seine Fraktion grundsätzlich den Bau der Lebenshilfe am Bahnhof in Kevelaer begrüßt. Er ist aber der Ansicht: "Allerdings wäre eine Überplanung der gesamten Fläche vor einer Baugenehmigung mehr als angebracht. Auch ist die Straßenführung inklusive Bürgersteig mit einzubeziehen. Fußgänger sind derzeit gefährdet." Fremde Autofahrer hätten den Eindruck, sie würden auf einen Hinterhof fahren. Manche würden auch wieder umdrehen.

Renard fragt: "Steht aber der für die Änderung erforderliche Bereich nach dem Grundstücksverkauf noch zur Verfügung?" Auch wenn jetzt offensichtlich eine Baugenehmigung nach Paragraph 34 Baugesetzbuch erteilt werden könne, passe ein Flachdach sich nicht der Umgebung an. "Wir sind gespannt, wie die Kevelaerer Bauaufsicht entscheidet", so Karl Renard von der KBV.

Paragraph 34 ist eine Bestimmung im Baugesetzbuch, die regelt, dass Gebäude außerhalb von Plangebieten errichtet werden können, wenn sie sich in die Umgebung einfügen. Bürgermeister Dominik Pichler ist der Ansicht, dass die Lebenshilfe sofort einen Bauantrag stellen kann.

Ins neue Wohnheim sollen die Bewohner ziehen, die jetzt noch in dem Gebäude der Lebenshilfe in der Holbeinstraße leben.

(zel)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort