Goch Lärmkartierung liegt zur Einsicht im Rathaus aus

Goch · Wenn es in Teilen von Städten und Gemeinden zum Beispiel durch Straßenverkehr so laut ist, dass ein bestimmter Grenzwert überschritten wird, müssen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. In Goch ist das nicht der Fall, dies ergibt sich aus der überarbeiteten Lärmkartierung für die Stadt und ihre Ortsteile.

Lediglich die Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr stellen demnach potenzielle Quellen für Umgebungslärm dar. Dabei handelt es sich um die Autobahn 57, die Bundesstraßen 9 und 67 sowie die L 77. Details dazu finden sich in der Lärmkartierung. Sie liegt noch bis zum Mittwoch, 14. Februar, bei der Stadtplanung im Rathaus aus. Dort besteht die Möglichkeit, sich zu informieren und Stellung hierzu zu nehmen.

Auch im Internet bei www.goch.de (Portal Bauen & Wohnen) sind Informationen zur Lärmkartierung und zu den Vorgaben einer Lärmaktionsplanung veröffentlicht. Neben allgemeinen Hinweisen sind zudem externe Links zur Seite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW aufgeführt.

(RP)
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