Goch Landwirt verletzt Kontrolleure - Prozess lässt auf sich warten

Goch · Der Fall hatte im Oktober 2016 für Aufsehen gesorgt: Ein damals 44-jähriger Landwirt hatte bei einer angekündigten Betriebskontrolle seiner Schweinemast in Uedem-Keppeln eine 29-jährige Mitarbeiterin und einen 42-jährigen Mitarbeiter des Veterinäramtes mit einer Eisenstange angegriffen. Die Mitarbeiterin erlitt eine Platzwunde am Kopf, ihr Kollege einen Arm- und einen Ellenbogenbruch.

Ein Klever Haftrichter hatte Haftbefehl wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung erlassen. Bis Januar 2017 saß der Landwirt in Untersuchungshaft, dann wurde dieser außer Vollzug gesetzt. Als die Anklage am 29. März erhoben wurde, war der Vorwurf des versuchten Mordes auch aus der Welt. Der Mann muss sich vor Gericht wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung verantworten. Eigentlich. Denn: Zu einer Hauptverhandlung ist es bis heute nicht gekommen, es gibt auch keinen Termin.

Rechtsanwalt Wolfgang Köhler aus Düsseldorf vertritt das 29-jährige Opfer. Dass sich Ermittlungen und Verfahren auch mal hinziehen können, weiß er. "Aber das hier ist ja eigentlich ein klarer Sachverhalt. Es geht nur noch um die rechtliche Bewertung der Tat", sagt er.

Dass sich der Fall derart lange hinziehe, sei seiner Mandantin nur schwer zuzumuten. "Sie leidet noch heute unter dem Angriff", sagt Köhler. Man habe sich bereits an die Landwirtschaftsministerin und den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt, auch zum Landgerichtspräsidenten habe es schon Kontakt gegeben. Ohne zählbares Ergebnis.

"Das ist der absolute Ausnahmefall und wir haben auch Verständnis für die Geschädigte", sagt Landgerichtssprecher Christian Spelz. "Wir nehmen die Sache sehr ernst. Dass die Hauptverhandlung immer noch nicht angesetzt ist, wurde aber allein nach sachlichen Kriterien entschieden." Das liegt auch an der rechtlichen Bewertung durch die Anklage. Gerichte setzen ihre Fälle nach dem Beschleunigungsgrundsatz an. Heißt: Fälle, bei denen Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen, werden grundsätzlich vorrangig behandelt. Da diese bei dem Angeklagten aber schon im Januar vergangenen Jahres außer Vollzug gesetzt und später komplett aufgehoben wurden, sinkt der Fall auf der Prioritätenliste des Gerichts.

(lukra)
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