Goch/Kevelaer/Kleve Messerstecher-Prozess: Rechtsmedizinerin schließt Sturz aus

Goch/Kevelaer/Kleve · Hakan E.'s Version vor dem Klever Landgericht wird immer unglaubwürdiger.

Der 32-Jährige, der wegen eines versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt ist, behauptete bislang, dass er seine ehemalige Lebensgefährtin am 7. Juli des vergangenen Jahres in ihrer Kevelaerer Wohnung bei einem Sturz mit einem Messer schwer verletzt habe. Rechtsmedizinerin Elke Otto schloss diesen möglichen Tathergang jedoch aus. Dieses Szenario sei sehr oder sogar gänzlich unwahrscheinlich, lautete ihre Einlassung. Bereits die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklageschrift von einer absichtlich geschehenen Tat aus.

Das erst 19-jährige Opfer habe zudem erhebliches Glück gehabt, sagte Otto. Zwar seien die mehreren Stichverletzungen, die sie gehabt habe, nicht akut lebensgefährlich gewesen. Eine potenzielle Lebensgefahr habe aber schon bestanden. Denn gerade durch den Messerstich in den Brustbereich der jungen Frau hätten lebensnotwendige Organe bei der Tat getroffen werden können.

Die Frage nach der Absicht war allerdings nicht die einzige, die gestern geklärt wurde. Psychiater Jack Kreutz konnte des Weiteren auch Angaben zur Schuldfähigkeit des Angeklagten machen. Dieser hatte am ersten Prozesstag von schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung berichtet, die durch einen tödlichen Autounfall, an dem er beteiligt war, ausgelöst worden seien. Kreutz bestätigte gestern, dass der 32-Jährige tatsächlich an beiden psychischen Erkrankungen leide. Jedoch stünden sie in keinem Zusammenhang zu der Tat.

Der Leiter der forensischen Psychiatrie in Bedburg-Hau konnte auch weiterhin keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt des Geschehens feststellen. Zwar habe der Weezer unter Alkoholeinfluss gestanden, allerdings nicht so sehr, dass seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. Er habe die Tat somit in einem rational denkenden Zustand begangen.

Im Anschluss daran ergriff der Verteidiger des Angeklagten, Karl Scholten, noch einmal das Wort. Sein Mandant bereue das Geschehene zutiefst und möchte es auch materiell wieder gutmachen. Dazu habe die Anwaltskanzlei bereits 2.000 Euro auf das Konto des Rechtsbeistandes der Nebenklage überwiesen. Tanja Reintjes, Anwältin des Opfers, berichtete jedoch, dass ihre Mandantin darauf nicht reagiert habe.

Am Mittwoch soll plädiert werden. Im Anschluss daran möchte die Kammer des Landgerichts Kleve ein Urteil verkünden.

(pets)
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