Goch Neue Steuerbescheide für Grundstückseigentümer

Goch · Der Rat der Stadt Goch hat in seiner letzten Sitzung eine Anhebung der Grundsteuern A und B rückwirkend zum 1. Januar 2016 beschlossen.

Entsprechend geänderte Steuerbescheide werden jetzt an die Grundstückseigentümer verschickt. Daraus geht hervor, dass die nachzuzahlende Summe nicht auf einmal, sondern in drei Raten (15. Mai, 15. August und 15. November dieses Jahres) fällig wird.

Der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) liegt bei 258 v.H. (bislang 215 v.H.), für die Grundsteuer B (alle übrigen Grundstücke) bei 498 v.H. (bislang 415 v.H.). Wer beispielsweise für seine Doppelhaushälfte oder sein Einfamilienhaus bislang einen Grundsteuer B-Betrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr gezahlt hat, zahlt jetzt rund 360 Euro pro Jahr.

Um diese Steuererhöhung hatte es im Zuge der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs für das laufende Jahr Diskussionen gegeben. Letztlich hatten sich die im Rat vertretenen Fraktionen dazu entschlossen, dem ursprünglichen Vorschlag der Verwaltung in diesem Punkt nicht zuzustimmen. Der hatte eine höhere Belastung der Eigentümer vorgesehen.

(RP)
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