Goch Opfer erscheint nicht vor Gericht

Goch · Ein Pole gab gestern zu, einen 23-Jährigen lebensgefährlich verletzt zu haben.

Mühsam startete gestern der Prozess gegen einen 35-jährigen Polen, der in der Nacht vom 31. März auf den 1. April dieses Jahres einen 23-Jährigen lebensgefährlich verletzt haben soll. Das zur Verhandlung geladene Opfer erschien zum Prozessauftakt jedoch nicht. Sein Anwalt, der den als Nebenkläger auftretenden 23-Jährigen vertritt, konnte allerdings ausfindig machen, dass er sich wohl in einer Rehamaßnahme befinde und am kommenden Donnerstag seine Aussage vermutlich nachholen könnte.

Weitere drei Zeugen, die wohl Angaben zur Tat machen können, kamen am Montag ebenfalls nicht zum Termin. Von ihnen ist auch ihr derzeitiger Aufenthaltsort nicht bekannt. Das Gericht versucht derzeit aber, die Belastungszeugen ausfindig zu machen, so dass auch sie am Donnerstag ihre Aussagen tätigen können. Alles, was dem Schwurgericht gestern blieb, war die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kleve, eine durch seine Anwältin kurze verlesene Einlassung des Angeklagten und Aussagen vierer Polizeibeamten. Anders als noch im Ermittlungsverfahren bestritt der Beschuldigte in seiner Einlassung die ihm vorgeworfene Tat gestern nicht.

"In großen Teilen ist die Anklageschrift richtig", verlas seine Anwältin. So habe sich der 35-Jährige um kurz vor Mitternacht des 31. März 2016 mit einem nachgemachten Schlüssel und einer Strumpfmaske auf dem Kopf Zutritt zu einem Wohnhaus in der Nähe des Weezer Flughafens verschafft. Bis zum 30. März habe er selbst in diesem Wohnhaus, in dem Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma untergebracht waren, gelebt. Nach seiner Kündigung am 30. März sei er jedoch dort ausgezogen.

Laut Staatsanwaltschaft sei der Angeklagte, nachdem er in die Wohnung gelangt war, geräuschlos von hinten an sein Opfer, das an einem Notebook saß, herangeschlichen. Mehrfach soll er anschließend mit einem messerähnlichen Gegenstand auf den 23-Jährigen eingestochen haben. Staatsanwalt Hendrik Timmer geht nach dieser Darstellung davon aus, dass der 35-Jährige das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt habe und klagte ihn deshalb wegen versuchten Mordes an.

Der Beschuldigte räumte die Messerstecherei ein, allerdings habe der 23-Jährige und ein Zeuge, der ebenfalls im Raum gewesen sei, ihn kommen gesehen. Auch habe er sein Opfer nicht töten wollen. Als er das viele Blut gesehen habe, sei ihm schlecht geworden und er habe von seinem Opfer abgelassen. An das, was danach passierte, kann sich der Beschuldigte, der zum Motiv schwieg, nicht mehr im Detail erinnern. Er soll jedoch in Richtung Flughafen geflohen sein. Nur wenig später stoppte die Polizei ein Taxi, das das Airportgelände gerade verlassen wollte. Darin befand sich der Angeklagte, gegen den umgehend ein Haftbefehl erlassen wurde.

(RP)
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