Goch Osterfeuer in Goch rechtzeitig anmelden

Goch · Wer in Goch ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim Ordnungsamt im Rathaus melden. Die Stadt Goch hat im Internet bei www.goch.de (Suchwort "Osterfeuer") ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema veröffentlicht.

Wer in Goch ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim Ordnungsamt im Rathaus melden. Die Stadt Goch hat im Internet bei www.goch.de (Suchwort "Osterfeuer") ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Thema veröffentlicht.

Es steht ebenso das Anzeige-Formular zum Download zur Verfügung, das ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden muss. Weitere Informationen gibt es direkt beim Ordnungsamt unter Telefon 02823 320269.

Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern: Sie sind nur dann erlaubt, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt nur dann bei dem jeweiligen Veranstalter, wenn das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften nicht entspricht. Eine gesonderte Genehmigung wird nicht ausgestellt.

(RP)
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