Goch Parken verboten für Autos ohne Zulassung

Goch · Zwei grellbunte Aufkleber auf Front- und Seitenscheibe – wer ein nicht mehr zugelassenes Auto besitzt, darf es nicht öffentlich parken. Sonst gibt es Ärger mit dem Ordnungsamt. Wie an der Klever Straße in Goch.

 Die Klever Straße ist viel befahren und daher erst recht kein günstiger Ort, um sein abgemeldetes Fahrzeug abzustellen.

Die Klever Straße ist viel befahren und daher erst recht kein günstiger Ort, um sein abgemeldetes Fahrzeug abzustellen.

Foto: GOTTFRIED EVERS

Zwei grellbunte Aufkleber auf Front- und Seitenscheibe — wer ein nicht mehr zugelassenes Auto besitzt, darf es nicht öffentlich parken. Sonst gibt es Ärger mit dem Ordnungsamt. Wie an der Klever Straße in Goch.

Neongelb der Aufkleber auf der Windschutzscheibe. Genau in dem Bereich, durch den der Fahrer des alten Opel Astra gucken würde — wenn er den Wagen in Betrieb nähme. Das aber darf er nicht. Die Kennzeichen weisen aus: Längst ist die Zulassung für dieses Auto erloschen. Aber: Es parkt am Straßenrand. "Prominent", vor einer der alten Villen gleich vorne an der Klever Straße in Goch. Tausende von Autos kommen hier täglich vorbei.

Gelb der Aufkleber auf der Frontscheibe, knallrot der auf der Fahrertür. Beide weisen aus: Das Ordnungsamt war da. Denn, so Torsten Matenaers, Sprecher der Stadt Goch, auf Anfrage der RP: "Für solche Fälle ist das Ordnungsamt zuständig. Denn es ist nicht erlaubt, Fahrzeuge, die nicht mehr zum Verkehr zugelassen sind, im öffentlichen Straßenraum abzustellen." Er sagt "abstellen". Denn von "parken" kann man nicht mehr reden. Parken tun nur Autos, die auch mal gefahren werden (dürfen).

So ist das Ganze streng genommen unregelmäßige Abfallbeseitigung. "Werden — was in Goch allerdings nicht so häufig vorkommt — solche nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge irgendwo im öffentlichen Raum abgestellt, dann wird das Ordnungsamt tätig. Entweder, weil uns solche Fahrzeuge auffallen, oder weil uns Anwohner informieren", sagt Matenaers. Letzteres passiert immer wieder. Denn niemand hat gerne ein Auto, das nicht mehr bewegt werden darf, vergammelnd vor der Haustür stehen. Weil es nicht gut aussieht oder weil der Parkraum ohnehin knapp genug ist.

Der Fall des silbernen Astra an der Klever Straße war so einer. Und: Er ist ebenso einfach wie schwierig. Denn, so Matenaers: "Es war besonders einfach, den Halter des Wagens zu ermitteln, denn die Kennzeichen sind ja noch am Auto montiert." Häufig sei das nicht der Fall. Dann muss beispielsweise der Motorraum aufgebrochen werden, um die Fahrgestellnummer abzulesen. Oder andere Hinweise auf den Eigentümer — oder zumindest den letzten Eigentümer.

Schwierig ist der Fall dieses Opel Astra, der auf der Klever Straße steht, dennoch. Matenaers: "Der Eigentümer hatte bereits vom Ordnungsamt die Auflage erhalten, das Fahrzeug aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Das hat er auch gemacht." Um das Auto offenkundig kurze Zeit später wieder schön öffentlich abzustellen. Sehr öffentlich, an der Klever Straße, nahe des Ortsausgangsschildes. Ein Mitarbeiter des Ordnugnsamtes sei bereits vor Ort gewesen, um sich den Fall in Gestalt silbern lackierten Blechs zu begucken. Nun werde erneut der Eigentümer angesprochen. Und, falls er nicht reagiere, gehandelt: Die Stadt lässt das Gefährt dann abschleppen. Und holt sich das Geld dafür (knapp 200 Euro sind es in der Regel) bei besagtem Eigentümer wieder.

Im Ernstfall — den Wagen verwerten und den Betrag zur Deckung der Kosten nehmen, die der Stadt für diese "Ersatzvornahme" entstanden sind? "Schwierig", sagt Matenaers. Die heute erzielbaren Preise deckten in der Regel die Auslagen nicht. So ist also der Eigentümer als Zahlender fällig.

(RP)
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