Goch Partnerin in Goch erstochen: 65-Jähriger schuldunfähig

Goch · "Er hat die Tat wohl aus Liebe begangen", fasste Jürgen Ruby, Vorsitzender Richter am Klever Landgericht, die Tötung einer 68-Jährigen durch ihren 65-jährigen Lebensgefährten zusammen. Mit 18 Messerstichen hatte der Angeklagte seiner Partnerin im Oktober 2016 in der gemeinsamen Gocher Wohnung das Leben genommen und anschließend sich selbst mit 52 Messerstichen verletzt, bevor er in die Wohnung der Nachbarin eingedrungen und dort blutend zusammengebrochen war. Die Kammer erklärte den Angeklagten gestern für schuldunfähig und ordnete die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Mit dem Urteil folgte die Kammer den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Zwei psychiatrische Gutachter hatten zuvor im Verfahren erklärt, der 65-Jährige leide an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis, die auch gravierende Wahnvorstellungen beinhalte. Aufgrund dieser Erkrankung sei der Angeklagte der festen Überzeugung gewesen, ein Personenkreis um den neuen Ehemann seiner Ex-Frau schmiede Mordpläne gegen ihn und seine aktuelle Lebensgefährtin. In den Mordplan seien in der Vorstellung des Angeklagten auch Polizeibeamte verstrickt gewesen, die zuvor bereits mehrere Menschen umgebracht hätten.

Im Oktober 2016 erreichten die Wahnvorstellungen dann einen tragischen Höhepunkt: Wohl um sich und seine Partnerin durch die Bedrohung von außen zu schützen, griff der 65-Jährige zum Messer und stach auf sie ein. "Er glaubte, er könne sich und seine Lebensgefährtin nur dadurch schützen, dass er beide umbringt", so der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung.

Der Angeklagte, der derzeit in einer Einrichtung in Essen untergebracht ist, wird seit seiner Festnahme wegen der schweren psychischen Erkrankung therapiert. Die Behandlung mit Medikamenten zeige erste Erfolge, so Richter Ruby, und seit März habe der 65-Jährige den Bezug zur Realität wiedergefunden. Eine gerichtlich angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei dennoch unabdingbar, so Ruby. Denn trotz erster Therapieerfolge könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der 65-Jährige die Medikamente ohne ständige Betreuung absetze und dadurch möglicherweise erneut zu einer Bedrohung für die Allgemeinheit werde.

(jehe)
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