Goch Prozess: 29-jähriger Gocher beklaute Wohnungssuchenden

Goch · Leicht gebückt betrat der Zeuge gestern Morgen den Saal im Klever Landgericht. Der gesundheitlich sichtlich angeschlagene Mann sprach in ruhigem Ton über eine Tat vom 20. Februar 2015.

Damals raubte ein 29-jähriger Türke aus Goch laut Anklage der Staatsanwaltschaft aus der Klever Wohnung des Geschädigten einen 6200 Euro hohen Geldbetrag. "Ich weiß nicht, wie er das gemacht hat", wiederholte der Geschädigte mehrfach. Der 53-Jährige wusste allerdings noch genau, wie die Stunden vor der Tat abliefen.

Er gab an, sich mit dem mehrfach vorbestraften Angeklagten im Februar 2015 getroffen zu haben. "Ich war damals auf Wohnungssuche und habe mich auf eine von ihm geschaltete Anzeige beworben", sagte der 53-Jährige. In der Wohnung des Geschädigten hätten sie sich daraufhin getroffen, so der Zeuge weiter. Nachdem die beiden ins benachbarte Holland gefahren seien und der Angeklagte dort wohl Drogen konsumiert habe, seien sie zurück in seine Wohnung, wo der 29-Jährige eingeschlafen sei. Am nächsten Morgen sei dem 53-Jährigen aufgefallen, dass das Geld, das er unter anderem für eine mögliche Kaution zu Hause hatte, weg war. Gefunden habe er die 6200 Euro bei dem jungen Mann damals allerdings nicht.

Aufgrund seiner Fahrweise mit einem Kleinfahrzeug wurde der Angeklagte nur wenig später dann von einem Polizeibeamten gestoppt. Der 29-Jährige, der alle Taten vor Gericht zugab und auf sein Drogenproblem zurückführte, wurde zu diesem Zeitpunkt bereits gesucht. Auch der Geldbetrag konnte in dem Kleinfahrzeug, das er ohne Fahrerlaubnis fuhr, gefunden werden.

In einem zweiten Fall hatte sich der Beschuldigte laut Anklage und weiteren Zeugenaussagen mittels eines Schlüsseldienstes unbefugt Zutritt zu einem Wohnhaus in Goch verschafft. Dort hatte lange Zeit eine wohlhabende, ältere und demenzkranke Dame gelebt, die der 29-Jährige, wie ihr Betreuer aussagte, in ihrem Pflegeheim vor der Tat besuchte. Bei dem Treffen habe er sich von der Frau eine Unterschrift unter eine Vollmacht für eine Türöffnung geben lassen, die er am 5. April 2015 einem Schlüsseldienst vorzeigte. Dieser brach daraufhin das Türschloss auf. Anschließend nahm der Gocher laut Anklage ein Sparbuch mit einem Guthaben von 30.000 Euro an sich. Die von einer aufmerksamen Nachbarin alarmierte Polizei konnte die Mitnahme des Sparbuchs jedoch verhindern, indem sie den polizeibekannten Verdächtigen noch vor der Haustüre abfing.

Der Prozess wird am Mittwoch, 5. Oktober, fortgesetzt.

(pets)
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