Goch Regeln rund um das Osterfeuer

Goch · Wer in Goch ein Osterfeuer entzünden möchte, muss dies spätestens zehn Werktage zuvor beim Ordnungsamt im Rathaus melden beziehungsweise anzeigen.

Die Stadt Goch hat aus diesem Anlass im Internet auf ihrer Homepage bei "www.goch.de" (Suchwort "Osterfeuer") ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen rund um das Osterfeuer veröffentlicht. Darüber hinaus steht ebenso das Anzeige-Formular zum Download zur Verfügung, das ausgefüllt beim Ordnungsamt eingereicht werden muss. Weitere Informationen gibt es direkt beim entsprechenden Mitarbeiter der Stadt in der Abteilung Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02823 320173.

Grundsätzlich gilt bei Osterfeuern: Sie sind nur dann erlaubt, wenn die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Nach erfolgter Anzeige meldet sich das Ordnungsamt nur dann bei dem jeweiligen Veranstalter, wenn das vorgesehene Osterfeuer den Vorschriften nicht entspricht.

Eine gesonderte Genehmigung wird also im Fall von Osterfeuern nicht ausgestellt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort